WIEN – 2022 haben die Betriebe den Arbeitnehmer:innen 47 Millionen Mehr- und Überstunden weder mit Geld noch mit Zeitausgleich abgegolten. Die aktuelle Sonderauswertung der Statistik Austria für die AK Wien ergibt somit eine starke Steigerung gegenüber dem Durchschnitt der letzten Jahre von rund 40 Millionen.
AK Sozialbereichsleiterin Ines Stilling: „Das ist ein systematischer Lohnbetrug, der die Arbeitnehmer:innen im letzten Jahr insgesamt 1,2 Milliarden Euro gekostet hat. Frauen sind noch stärker betroffen als Männer. Angesichts dieser Zahlen befremdet die Klage über den angeblichen Arbeitskräftemangel und das Teilzeit-Bashing sehr.“
Einnahmenentfall über einer Milliarde Euro!
Insgesamt liegt der Anteil der Mehr- und Überstunden, die die Unternehmen den Arbeitnehmer:innen weder in Zeit noch in Geld abgegolten haben bei einem Viertel. Männern werden 23 Prozent nicht abgegolten bei Frauen, die zu einem deutlich höheren Anteil Teilzeit arbeiten, sind es sogar 28 Prozent! Auf der einen Seite wird von Teilzeitkräften verlangt, dass sie mehr arbeiten. Auf der anderen Seite werden viele Arbeitnehmer:innen aber nicht bezahlt, wenn sie mehr arbeiten. Das passt doch vorn und hinten nicht zusammen!“
Dazu kommt der hohe Arbeitsdruck, dem die Arbeitnehmer:innen ausgesetzt sind: Laut Arbeitsklimaindex der AK OÖ kann sich jede:r dritte Arbeitnehmer:innen nicht vorstellen, im aktuellen Beruf bis zum Pensionsalter durchzuhalten. Eine Million Arbeitnehmer:innen gibt an, Leistung bringen zu wollen, das aber aufgrund der gesundheitlich belastenden Arbeitsbedingungen und der zu hohen Anforderungen nicht zu schaffen.
Stilling: „Wenn sowohl die Arbeitsbedingungen unzumutbar sind als auch das Entgelt nicht passt, braucht sich niemand zu wundern, wenn die Menschen ihre Arbeitszeit verringern wollen.“
Unsere Forderungen
- Der Mehrarbeitszuschlag für Teilzeitbeschäftigte muss ab der ersten Stunde zustehen, der Zeitausgleichszeitraum von drei Monaten muss weg. Der Zuschlag muss auf 50 Prozent angehoben werden.
- Pro geleisteter Überstunde soll der/die Arbeitgeber:in einen Überstunden-Euro abführen müssen, der zweckgewidmet für Aufgaben der Arbeitsmarktpolitik und des Gesundheitsschutzes eingesetzt werden soll.
- Die Vorenthaltung von Mehr- und Überstundenentgelt müssen sanktioniert werden.
- Verbot von All-In-Verträgen.
- Es darf keinen Verfall von Mehr- und Überstunden im aufrechten Arbeitsverhältnis geben. Die Verfallsfrist darf erst am Ende des Arbeitsverhältnisses zu laufen beginnen und muss mindestens sechs Monate betragen.
Tipp: Arbeitszeit genau dokumentieren!
Im Streitfall sind regelmäßige, aktuelle und minutengenaue Arbeitszeitaufzeichnungen vor Gericht wichtig, wenn es um das Einfordern unbezahlter Überstunden geht. Dass der Arbeitgeber sie abzeichnet, ist nicht zwingend notwendig.
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