DT News - Austria - 2018 wurden 43 Millionen Über­stunden nicht bezahlt

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2018 wurden 43 Millionen Über­stunden nicht bezahlt

Insgesamt wurde jede 6. Mehr- und Über­stunde nicht bezahlt. © alphaspirit – stock.adobe.com
AK Österreich

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Fr. 10 Mai 2019

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WIEN – 2018 wurden 43 Millionen Mehr- und Überstunden weder bezahlt noch mit Zeit­aus­gleich abgegolten. Das zeigen die neuesten Daten der Statistik Austria.

Insgesamt wurde jede 6. Mehr- und Über­stunde nicht bezahlt. Das entspricht der „Gratis-Arbeit“ von rund 25.000 Voll­zeit­beschäftigten. AK Präsidentin Renate Anderl fordert ein Ende der Verfalls­fristen für Über­stunden und ein Über­stunden-Duplum: „Wer Über­stunden­entgelt mutwillig vorenthält, soll künftig das Doppelte zahlen müssen.“

Aus der AK Arbeit­srechts­beratung ist das Problem seit Langem bekannt: Während eines aufrechten Arbeits­verhältnisses fordern viele Arbeit­nehmer­Innen vergeblich die Bezahlung offener Über­stunden ein. Andere trauen sich das aus Angst um ihren Job erst gar nicht. Erst wenn das Arbeits­verhältnis zu Ende ist, wollen viele Arbeit­nehmer offene Mehr- und Über­stunden einklagen.

Doch in der AK Arbeits­rechts­beratung kommt dann für viele die böse Überraschung: Im Arbeits­vertrag steht eine Verfalls­frist für alle Ansprüche von oftmals nur drei Monaten. Über­stunden, die oft über Jahre angehäuft wurden, wurden damit völlig gratis geleistet. „Leider ist eine solche Verfalls­klausel nach der derzeitigen Rechts­lage zulässig“, sagt AK Präsidentin Renate Anderl. „Das ist eine himmelschreiende Ungerechtigkeit. Die AK fordert daher ein gesetzliches Verbot solcher Verfalls­fristen für Über­stunden­zuschläge.“

Selbst wenn es eine solche Verfalls­klausel nicht gibt und der Arbeitnehmer alle offenen Ansprüche zuerkannt bekommt, kommt der Arbeitgeber eigentlich völlig straffrei davon: Er muss, zuzüglich Zinsen nur das zahlen, was er sowieso schuldig geblieben ist. Anderl: „Manche Arbeitgeber machen daraus richtig­gehend ein Geschäfts­modell und enthalten systematisch Überstunden vor. Dass es hier gar keine Sanktionen gibt, ist eine negative Anreiz­wirkung. Daher fordere ich ein Über­stunden-Duplum: Wer Über­stunden mutwillig vorenthält, soll das Doppelte zahlen müssen.“

Tipp

Im Streitfall sind regelmäßige, aktuelle und minuten­genaue Arbeits­zeit­aufzeichnungen vor Gericht wichtig, wenn es um das Einfordern unbezahlter Überstunden geht. Dass der Arbeit­geber sie abzeichnet, ist nicht zwingend notwendig.

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