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WIEN – Am 21.12.2022 wurden die Gespräche zur Berechnung des zahnärztlichen Erhöhungsfaktors für 2023 mit dem Dachverband der österreichischen Sozialversicherungsträger zu einem Abschluss gebracht und noch am gleichen Abend durch die Präsident:innen der Landeszahnärztekammern bestätigt.
Die Ausgangbasis, begründet auf der Berechnung durch den Dachverband, der so genannten Honorarautomatik, die vom Durchschnitt der Verhandlungsergebnisse der Landesärztekammern aller Bundesländer mit Ausnahme Vorarlberg ausgehen, hat einen Erhöhungsprozentsatz von 2,65 % ergeben. Eine für uns überaus ungünstige Ausgangslage, orientiert sich der Honorarerhöhungsfaktor doch an der Wirtschaftsleistung und dem VPI des jeweiligen Vorjahres, der 2,8 % im Jahr 2021 betrug.
In überaus emotional geführten Gesprächsrunden ist es der Österreichischen Zahnärztekammer unter Führung des Präsidenten OMR DDr. Gruber, der Vizepräsidentin Dr. Schreder und dem Kassenreferenten und Vizepräsidenten OMR DI Dr. Rezac gelungen, folgende Erhöhungssätze zu vereinbaren – und dies entgegen den in den sozialen Medien kommunizierten Befürchtungen, unterhalb der 2 %-Marke abschließen zu müssen:
- 5,70 % für die konservierend-chirurgischen Leistungen
- 5,10 % für alle anderen Vertragsleistungen
Dass diese Erhöhung, die zwar ungefähr im Bereich der Jahresinflationsrate liegt, aber nichtsdestotrotz die auf die Zahnärzteschaft aktuell einwirkenden Teuerungen nicht widerspiegelt, kann nicht von der Hand gewiesen werden. Trotzdem bedeutet das Ergebnis ein Plus von mehr als 36 Millionen Euro für die Vertragszahnärzt:innen im Jahr 2023 oder im Durchschnitt von 15.000 Euro mehr für jeden Vertragsbehandler.
Eine Kündigung der Honorarautomatik hätte zur Folge gehabt, dass auch der Gesamtvertrag gekündigt worden wäre und damit einen vertragslosen Zustand nach sich gezogen hätte. Dagegen haben sich alle Präsident:innen der Landeszahnärztekammern in der Sondersitzung am 21.12.2022 jedoch ausgesprochen und sich für Nachverhandlungen beim Inflationsausgleich mit dem Dachverband der österreichischen Sozialversicherungsträger entschieden. Wie hoch die Erfolgschancen in diesen Verhandlungen sind, ist aktuell schwer einschätzbar. Es wird jedoch nichts unversucht gelassen, um der aktuellen Teuerung gerecht zu werden.
Die mit 1. Jänner 2023 gültigen Honorartarife finden Sie hier.
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