KÄRNTEN – Die Gebietskrankenkasse Kärnten entließ 2014 zwei Zahnärztinnen aufgrund von „Unregelmäßigkeiten“. Diese klagten daraufhin und gewannen in erster Instanz. Das Oberlandesgericht Graz hat nun in zweiter Instanz der Kasse recht gegeben. Auf die Zahnärztinnen kommen nun Forderungen von bis 60.000 Euro zu.
Bereits vor zwei Jahren wurden in Kärnten zwei Zahnärztinnen fristlos entlassen. Sie sollen unter anderem Materialien gestohlen und trotz Krankmeldung im Zahnambulatorium in einer Privatpraxis weitergearbeitet haben. Erst im Juli wurde den Ärztinnen in erster Instanz recht gegeben und 150.000 Euro zugesprochen.
Das Oberlandesgericht Graz sah den Fall jedoch anders und gab der Gebietskrankenkasse Kärnten vor Kurzem recht. Diese fordert von den Ärztinnen jetzt bis zu 60.000 Euro, außerdem müssen die Anwaltskosten übernommen werden. Sollten die beiden Zahnmedizinerinnen das Urteil nicht anerkennen, führt der Weg jetzt zum Obersten Gerichtshof und der Rechtsstreit geht in die nächste Runde.
Quelle: orf.at
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