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WIEN - Die Ausweitung der Wiedereinführung des verpflichtenden Mund-Nasen-Schutzes zielt darauf ab, besonders Risikopersonen dort zu schützen, wo diese Personen ihre Grundbedürfnisse des täglichen Lebens decken müssen.
Anschober: „Aus rechtlicher Sicht war entscheidend, dass diese Regelung sachlich gerechtfertigt ist und die Erwägungen, die zu dieser Novelle geführt haben, für die Bevölkerung nachvollziehbar sind.“
Daher wurde die Verpflichtung des Mund-Nasen-Schutzes für spezifische systemrelevante Bereiche wiedereingeführt. Um die Maßnahme treffsicher auszugestalten, wurden Betriebsstätten des Lebensmitteleinzelhandels, Banken, Post und Postpartner, Pflegeheime und Krankenanstalten - zusätzlich zu den Apotheken - erfasst.
Diese Vorgehensweise wurde fachlich auch im Gutachten des gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Univ.-Prof. Dr. Herwig Kollaritsch ausgeführt. Darin heißt es, dass eine Regelung insbesondere jene Bereiche abdecken soll, die Risikopersonen entweder deshalb besuchen müssen, weil nur damit die tägliche Versorgung mit lebensnotwendigen Dingen möglich ist oder weil sie zur Aufrechterhaltung von Grundbedürfnissen nötig sind (z.B. Pflegeeinrichtungen, Gesundheitseinrichtungen). Damit könnten aber bestimmte Bereiche ausgeklammert werden, die von vulnerablen Personen nicht notwendigerweise frequentiert werden müssen.
Aus diesem Grund ist die konkrete Ausgestaltung dieser Novelle auch aus fachlicher Sicht nachvollziehbar und gerechtfertigt. Entsprechend differenzierte Regelungen für den Mund-Nasen-Schutz gab es auch bei Ersteinführung im Frühling.
„Die zitierten Juristen haben völlig recht, dass es eine Begründung für diese teilweise Wiedereinführung braucht. Was sie offensichtlich nicht gewusst haben, ist, dass eine gutachterliche Begründung vorliegt, die übrigens auch vom allergrößten Teil der Virologen geteilt und unterstützt wird. Ähnliche Vorgangsweisen gibt es weltweit und weltweit wird sie von den führenden Expertinnen und Experten gefordert und unterstützt. Unser dringender Appell an die Bevölkerung ist, sich durch diese Diskussion nicht verwirren zu lassen und auch weiterhin Abstand zu halten, Mund-Nasen-Schutz zu tragen, Hygienevorschriften einzuhalten und geschlossene Räume regelmäßig zu lüften, um eine weitere Verbreitung von COVID-19 zu verhindern. Werden diese Präventionsmaßnahmen gesetzt, dann ist das bereits der halbe Erfolg gegen die schwerste Pandemie seit 100 Jahren.“ so Anschober. „Mein Ziel ist es, Österreich sowie bisher auch weiterhin mit ruhiger Hand durch die größte Gesundheitskrise seit vielen Jahrzehnten zu führen. Wir sind auf einem guten Weg und wenn die Bevölkerung weiterhin konsequent bei den drei zentralen Maßnahmen Hygiene, Mindestabstand und MNS mitmacht, dann werden wir es gemeinsam schaffen, auch künftig gut durch die Krise zu kommen und eine zweite Welle zu vermeiden!“
Quelle: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
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