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Zahnspange als Kassenleistung voller Erfolg

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OÖGKK

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So. 2 Juli 2017

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LINZ – Seit 1. Juli 2015 gibt es bundesweit die neue Versicherungsleistung der „Kieferorthopädie für Kinder und Jugendliche“. Eine Zwischenbilanz der OÖGKK zeigt: In einem Jahr wurden von der OÖGKK über 4.300 Kinder und Jugendliche in die Zahnspangen-Versorgung „auf e-card“ aufgenommen. Knapp 3.500 Jugend­liche erhielten eine festsitzende Zahnspange, gut 800 wurden im Rahmen der frühkindlichen Interzeptiv-Behandlung mit einer abnehmbaren Spange behandelt.

 „Immer wieder wird behauptet, die Zahnspange für Kinder und Jugendliche wäre eine Mogelpackung, oder würde nur absoluten Härtefällen zu Gute kommen. Unsere Zahlen verweisen diese Aussagen endgültig ins Reich der Mythen. Jedes Kind, jeder Jugendliche der aus gesundheitlichen Gründen eine Zahnspange benötigt, bekommt auch diese wertvolle Leistung“, freut sich OÖGKK-Obmann Albert Maringer. Er hatte sich nicht nur auf Bundesebene für die Einführung der neuen Leistung eingesetzt, sondern nach dem Gesetzesbeschluss auch die bundesweiten Verhandlungen mit den Zahnärzten und Kieferorthopäden geführt.

Knapp 3.500 der Kinder und Jugendlichen wurden als Leistung der OÖGKK vom 4. Quartal 2015 bis zum 3. Quartal 2016 mit einer festsitzenden Zahnspange versorgt. Die festsitzende Zahnspange kommt in aller Regel erst ab dem 12. Lebensjahr zum Einsatz. Gut 800 Kinder haben in diesem Zeitraum eine „interzeptive“ bzw. frühkindliche Behandlung mit einer abnehmbaren Zahnspange erhalten, die zumeist im Volksschulalter eingesetzt wird und eine möglichst normale Entwicklung des Gebisses gewährleisten soll. Eine Behandlung mittels festsitzender Zahnspange geht meist über zwei bis drei Behandlungsjahre, die Interzeptivbehandlung liegt in der Regel zwischen sechs und 18 Monaten.

Zum Vergleich: Ein Geburtenjahrgang bei der OÖGKK umfasst etwa 12.000 Kinder. „Umgelegt auf die rund 3.500 Jugendlichen, die pro Jahr ins festsitzende Zahnspangenprogramm aufgenommen werden, bedeutet das, dass wir rund ein Viertel aller Jugendlichen mit dieser neuen Leistung erreichen – wie wir es geplant haben“, betont OÖGKK-Direktorin Andrea Wesenauer.

Ob ein Kind oder Jugendlicher Anspruch auf eine Zahnspange hat, richtet sich ausschließlich nach objektiven, zahnmedizinischen Kriterien, erklärt OÖGKK-Chefzahnärztin Prim. Katrin Pertold: „Österreich orientiert sich hier am internationalen IOTN-Standard, also dem `Index of Orthodontic Treatment Need´. Unsere Schätzungen gingen davon aus, dass rund ein Viertel aller Kinder und Jugendlichen in die beiden als `behandlungsbedürftig´ definierten Stufen 4 und 5 fallen. Die nun vorliegenden Zahlen bestätigen das ziemlich exakt.“

Neben der vergleichsweise neuen Leistung der „Gratis-Zahnspange“ gibt es auch die Kostenzuschüsse der OÖGKK und ihrer Schwesterkassen weiterhin. Diese Kostenzuschüsse unterliegen der chefzahnärztlichen Bewilligung. Sie kommen in Frage, wenn Kinder und Jugendliche Zahnfehlstellungen aufweisen, die zwar keinen Anspruch auf eine „Gratiszahnspange“ bewirken, aber dennoch behandlungsbedürftig sind. Dies ist oftmals bei einer IOTN-Einstufung 3 der Fall.

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