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WIEN – Die österreichische Zahnärztekammer (ÖZÄK) hat gut verhandelt! Die Ausgangslage war schwierig, da das jährliche Gesamthonorar für die Gratis-Zahnspange mit 80 Millionen Euro begrenzt wurde. Trotz aller Widrigkeiten konnte mit dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger ein äußerst erfreuliches Verhandlungsergebnis erzielt und wesentliche Verbesserungen für alle Kassenzahnärzte erreicht werden.
Gratis-Zahnspange – Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren mit Zahn- und Kieferfehlstellungen des Schweregrades IOTN 4 und 5 wird ab 1. Juli 2015 eine festsitzende kieferorthopädische Behandlung als Sachleistung ohne Selbstbehalt des Patienten eingeführt. Dafür gibt es einen eigenen, neuen Gratis-Zahnspangen-Vertrag, der vom bisherigen Kassenvertrag unabhängig ist.
Eine neu geschaffene KFO-Beratungsposition, die mit 16,90 Euro honoriert ist, kann von den derzeitigen Kassenzahnärzten verrechnet werden. Sie wird auch bei Erbringung anderer Leistungen nicht gestrichen. Die 70-Jahr-Grenze beim Kassenvertrag wird bis Ende 2019 hinausgeschoben.
Eine Vertretung bis zu sechs Wochen ist nun völlig unbürokratisch, das heißt ohne Meldung an Kammer und Kasse möglich. Dauert die Vertretung länger als drei Monate, so kann die Kasse in folgenden Fällen eine Vertretung nicht verweigern: schwere Erkrankung und Rehabilitation, Kinderbetreuung, Fort- und Weiterbildung und Pflege eines im Haushalt lebenden Angehörigen.
Neue Zusammenarbeitsformen – Weiters wird ein Jobsharing-Modell eingeführt, das es zwei Zahnärzten ermöglicht, sich einen Kassenvertrag zu teilen. Bei Jobsharing wegen Kinderbetreuung und aus Altersgründen besteht ein Rechtsanspruch. Damit wird die Vereinbarkeit von Beruf und Familie auch im kassenzahnärztlichen Bereich erleichtert. Die lange geforderte Übergabepraxis ist damit ebenfalls Realität.
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