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WIEN – In den Zahnärztekammern glaubt man angesichts der Probleme um eine gemeinsame Definition des künftigen KFO-Vertragsleistungskataloges für Kinder und deren Leistungsbeschreibung wie zahnärztliche Honorierung an keine so rechtzeitige Einigung, dass schon Mitte 2015 der Stöger-Plan in Kraft treten könnte. Jürgen Pischel erläutert die Standpunkte.
Bei der Suche nach einem Kompromiss im schwarz-roten Steuerstreit gelang es Gesundheitsminister Alois Stöger, seine im Nationalratswahlkampf auf der Strecke gebliebene „Gratis-Zahnspange“ auf Staatskosten wieder auf den Tisch zu bringen. Sollten damals jährlich 150 Millionen Euro in die KFO-Behandlung für Kinder auf Kasse „fließen“, spricht er nun von 80 Millionen zusätzlich zu bisher 30 Millionen für 85.000 Patienten, setzt aber zur bisher geplanten Einführung Mitte 2015 nur 20 Millionen als Ausgabenrahmen ins Budget. Hintergrund dafür scheint zu sein, dass der Hauptverband gemeinsam mit Stöger versuchen will, nur 10 % der Fehlstellungen, also der IOTN-Stufe 5, in den Gratis- Zahnspangen-Plan einzubeziehen und außerdem die zahnärztlichen Honorare für die Behandlung zu drücken. Für die Finanzierung sollen nach Regierungsbeschluss bisher für die Belebung der Konjunktur vorgesehene Offensivmittel herangezogen werden.
In den Zahnärztekammern befürchtet man zudem, dass über ein bürokratisch aufgeblähtes Antrags- und Genehmigungsverfahren bestimmte soziale Gruppen dieses nicht bewältigen und nicht an die Leistungszusage herankommen. Vor allem aber wird erwartet, dass über Widerstände aus der Wirtschaft die Finanzierung von „Gratis-Zahnspangen“ aus Konjunktur-Fördermitteln ebenso verhindert wird, wie die im Herbst letzten Jahres geplante Quersubventionierung aus Tabaksteuerquellen. Schon jetzt heißt es aus ÖVP-Wirtschaftskreisen, „nichts gegen ,Gratis-Zahnspangen‘, aber bitte nur aus Kassenbeiträgen, die schon hoch genug seien“.
Zahnärzte bezeichnen in Pressestatements den Regierungsbeschluss als „medizinisch falsch“. „Hier werden Unsummen für reine Reparaturmedizin ausgegeben, was völlig absurd ist.“ Viel zielführender wäre es, die Vorsorgemedizin für zahnärztliche Frühuntersuchungen vom 6. Lebensmonat an zu stärken. „Doch da wird null investiert.“ Wenn die Kinder erst mit 6 bis 7 Jahren erstmalig in die Praxis kommen, ist es vielfach zu spät für eine gesunde Zahnentwicklung.
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