WIEN – Die Absurditäten beim Energiekostenzuschuss gehen in die nächste Runde. Wie aus Verhandlungskreisen nun bekannt wurde, sollen die Förderrichtlinien nur für freiberuflich Tätige aufgeschnürt werden, die nicht in den Bereich der „verkammerten“ Freien Berufe fallen.
„Dieser neuerliche Ausschluss von Freiberufler:innen von allgemeinen Förderungen ist eine nicht tolerierbare Ausgrenzung und muss beendet werden“, zeigt sich der Präsident der Freien Berufe Österreichs (BUKO), Baurat h.c. DI Rudolf Kolbe, verärgert über die Ignoranz gegenüber systemrelevanten Dienstleistern der Freien Berufe mit Kammerzugehörigkeit.
„Wir „verkammerten“ Freie Berufe (Apotheker:innen, Ärzt:innen, Tierärzt:innen, Zahnärzt:innen, Notar:innen, Patentanwält:innen, Rechtsanwält:innen, Steuerberater:innen, Wirtschaftsprüfer:innen sowie Ziviltechniker:innen) zahlen die gleichen Steuern und Abgaben wie andere Unternehmer und müssten daher nach dem Gleichheitsgrundsatz auch uneingeschränkt die gleichen Förderansprüche haben. Die Belastung mit den hohen Energiekosten ist für alle gleich. Daher muss bei der Bezuschussung der Energiekosten für uns Freien Berufe das gleiche gelten wie für Betriebe mit Zugehörigkeit zur Wirtschaftskammer. Es gibt daher im Grunde genommen keine sachlich gerechtfertigte Grundlage für eine derartige Diskriminierung“, so Kolbe weiter.
„Die Freiberufler:innen sind großteils KKMU und diese bilden bekanntlich das Rückgrat der österreichischen Wirtschaft. Sie sind wie alle anderen Unternehmen in Gruppen mit und ohne Umsatzsteuerpflicht eingeteilt. „Die etwas mehr als 87.000 Freiberufler:innen Österreichs sind ebenso ein wesentlicher Faktor in der Schaffung von Arbeitsplätzen. Wir erwarten daher von der Regierung keine fadenscheinigen Ausschließungsgründe, sondern eine echte Partnerschaft, die sich durch eine gleichbehandelnde Förderpolitik für alle Berufsstände und -gruppen im Sinne einer fair gestalteten Wirtschaftspolitik auszeichnet“, so die abschließende Forderung von BUKO-Präsident Kolbe.
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