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ZÄK fordert Energiekostenzuschuss auch für zahnärztliche Ordinationen

Nach dem Willen von OMR DDr. Hannes Gruber sollten alle Freiberufler in den Energiekostenzuschuss einbezogen werden. © Veja - Shutterstock.com
Österreichische Zahnärztekammer

Österreichische Zahnärztekammer

Fr. 7 Oktober 2022

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WIEN – Die von der Bundesregierung beschlossene Regelung zum Energiekostenzuschuss hat alle Freiberufler und damit auch die Zahnärzte und Zahnärztinnen vom Bezug dieser staatlichen Unterstützung ausgeschlossen.

Dieses Vorhaben der von der ÖVP und den Grünen geführten Bundesregierung stößt beim Präsidenten der Österreichischen Zahnärztekammer OMR DDr. Hannes Gruber auf völliges Unverständnis.

„Die ca. 4.000 zahnärztlichen Ordinationen in Österreich sind genauso wie andere Betriebe auch massiv von den steigenden Energiekosten betroffen. Wie alle Patientinnen und Patienten wissen, sind zahnärztliche Behandlungen ohne maschinelle Unterstützung und damit ohne hohen Energieeinsatz undenkbar geworden. Dass unter Federführung einer Partei, die sich als Wirtschaftspartei versteht, diese Schlechterstellung geschieht, macht zusätzlich betroffen“, so Gruber.

Schon in Corona-Zeiten wurde bei der Gestaltung der verschiedenen Unterstützungsmaßnahmen immer wieder auf die ca. 100.000 Freiberufler „vergessen“, obwohl diese nicht nur einen hohen Anteil an der österreichischen Wertschöpfung darstellen und durchgehend hohe Steuerlasten zu tragen haben, sondern auch die ganze Pandemie-Zeit hindurch ihre Unternehmen praktisch ohne Einschränkungen weiter betrieben haben.

Dass die Bundesregierung diese Berufsgruppen nunmehr neuerlich diskriminiert, stellt den Handelnden wahrlich kein gutes Zeugnis aus.

„Was bei Mitgliedern der Wirtschafts- und Landwirtschaftskammern möglich ist, sollte auch für die Mitglieder der Freiberuflerkammern und damit auch für die zahnärztlichen Ordinationen möglich sein“, schließt Gruber.

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