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Zahnärzte zögern mit Haftpflichtversicherung

Noch immer haben nicht alle selbstständigen Zahnärzte einen Nachweis über eine Haftpflichtversicherung erbracht.
APA

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Fr. 21 Oktober 2011

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WIEN - Im August lief die Frist aus, bis zu der alle selbstständigen Zahnärzte in Österreich Zeit hatten, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Doch trotz Nachfrist in mehereren Bundesländern, haben noch immer nicht alle Mediziner den Nachweis erbracht.

Dass dieser fehlt, "heißt aber nicht automatisch, dass der Arzt säumig ist und keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat", sagte der Sprecher der Ärztekammer, Martin Stickler. Das Dokument müsse nämlich von der jeweiligen Versicherung an die Kammer übergeben werden.

Wer der neuen Regelung im Bundesgesetz zur Stärkung der ambulanten öffentlichen Gesundheitsvorsorge nicht rechtzeitig nachgekommen ist, dem droht ein Disziplinarverfahren samt Streichung aus der Ärzteliste. Eine Umfrage in den Bundesländern zeigt, dass der Großteil der Ärzte schon Folge geleistet hat. Bisher lag der Abschluss einer beruflichen Haftpflichtversicherung im Ermessen des Mediziners.

Mustergültig haben sich die Mediziner in Salzburg gezeigt: Alle 400 Kassenärzte und 600 niedergelassenen Ärzte ohne Kassenvertrag haben die Versicherung inzwischen abgeschlossen, konnte Kammer-Sprecher Georg Fuchs vermelden. Nicht ganz so lupenrein sieht es bei den Zahnärzten aus: Zurzeit fehlen bei der Zahnärztekammer Salzburg für elf der 290 niedergelassenen- und Wohnsitzzahnärzten Versicherungsbestätigungen, so Kammer-Jurist Martin Schmidt.

Die Hälfte der säumigen Zahnmediziner konnte allerdings nachweisen, dass sehr wohl ein Versicherungsschutz besteht, aber die Bestätigung der Versicherung noch aussteht. Bei einem weiteren Viertel sei amtsbekannt, dass diese in Österreich nicht mehr aktiv sind, diese wurden bezüglich einer Änderung des Eintragungsstatus kontaktiert. Bei drei Zahnärzten liegt noch keine Klarheit vor. Ein Verstoß gegen die Versicherungspflicht betrachte die Landeszahnärztekammer Salzburg als Berufspflichtverletzung, entsprechende Schritte würden eingeleitet werden, so Schmidt. "Ein diesbezüglicher zeitlicher Ablauf wird in enger Absprache mit der Österreichischen Zahnärztekammer erarbeitet und unter Rücksichtnahme auf jene Zahnärzte, deren Versicherer säumig sind, ehest möglich umgesetzt."

In Vorarlberg haben fast alle Ärzte und Zahnärzte ihre Haftpflichtversicherung vorgelegt. Laut Auskunft der Ärztekammer waren zuletzt noch "etwa eine Hand voll" Ärzte säumig, die Zahnärztekammer zählte sechs Mediziner, von denen der Nachweis noch fehlte. In allen diesen Fällen sei davon auszugehen, dass die Bestätigungen in den nächsten Tagen einlangen. "Es hat hervorragend funktioniert", zeigten sich sowohl Jürgen Heinzle (Ärztekammer) als auch Markus Thaler (Zahnärztekammer) sehr zufrieden.

Nachfrist in OÖ

Die Ärztekammer Oberösterreich hat eine Nachfrist bis 31. Oktober verhängt. Das habe viel gebracht, so Pressesprecherin Susanne Sametinger. Bei jenen Medizinern, die es beim ersten Anlauf nicht geschafft haben, den erforderlichen Nachweis zu erbringen, seien häufig Missverständnisse vorgelegen. Diese wurden nun ausgeräumt. Als "letzte Konsequenz" drohe Säumigen die Streichung von der Ärzteliste, das sei aber nach derzeitiger Einschätzung bei keinem zu befürchten, so die Kammer. Man sei sehr optimistisch, dass bis Ende Oktober alle einen Versicherungsnachweis erbracht haben. Eine Zahl, wie viele noch ausständig sind, liege aktuell aber nicht vor.

Bei den Zahnärzten haben per Stichtag Ende vergangener Woche noch 63 von 552 Nachweisen gefehlt. Auch ihre Kammer hat eine Nachfrist bis Ende Oktober gesetzt. Präsident Wolfgang Doneus ist optimistisch, dass bis dahin alle Bestätigungen vorliegen. Die beim ersten Anlauf nicht erbrachten Nachweise erklärt er vor allem mit Problemen durch die Urlaubszeit und mit Missverständnissen. Allfällige Sanktionen für säumige Mitglieder müssten auf Bundesebene beschlossen werden.

In Tirol habe für 1.684 Ärzte (inklusive Zahnmediziner) die Verpflichtung bestanden, eine Berufshaftpflichtversicherung gemäß dem Ärztegesetz nachzuweisen, erklärte der stellvertretende Kammeramtsdirektor Thomas Czermin. Ausständig seien noch die Versicherungsnachweise von fünf Ärzten, wobei in diesen Fällen noch "rechtliche Fragen bzw. versicherungsrechtliche Fragen" abzuklären seien und deshalb der Nachweis noch nicht erfolgen habe können. Das "gute Ergebnis" ist laut Czermin darauf zurückzuführen, dass die Ärztekammer die Mediziner im Vorhinein ausführlich informiert und zeitlich versetzt zwei Erinnerungsschreiben ausgeschickt habe. In den meisten der urgierten Fälle habe sich herausgestellt, dass Kommunikationsprobleme zwischen Ärzten und Versicherungen die Ursache waren, sagte der stellvertretende Kammeramtsdirektor.

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