- Österreich / Österreich
- Bosnien und Herzegowina / Босна и Херцеговина
- Bulgarien / България
- Kroatien / Hrvatska
- Tschechien & Slowakei / Česká republika & Slovensko
- Frankreich / France
- Deutschland / Deutschland
- Griechenland / ΕΛΛΑΔΑ
- Italien / Italia
- Niederlande / Nederland
- Nordic / Nordic
- Polen / Polska
- Portugal / Portugal
- Rumänien & Moldawien / România & Moldova
- Slowenien / Slovenija
- Serbien & Montenegro / Србија и Црна Гора
- Spanien / España
- Schweiz / Schweiz
- Türkei / Türkiye
- Großbritannien und Irland / UK & Ireland
WIEN – Immer wieder erreicht die Landeszahnärztekammer Wien die Frage, wer für Behandlungsfehler des Vertreters/der Vertreterin haftet und welche Haftpflichtversicherung hier zuständig ist.
Dazu gibt es unterschiedliche Auffassungen des Obersten Gerichtshofs (OGH):
1. Entscheidung des Obersten Gerichtshofes vom 22.01.2008:
Die Haftpflichtversicherung des Vertreters/der Vertreterin ist nur dann zuständig, wenn mit ihm/ihr ein eigener Behandlungsvertrag zustande kam.
Voraussetzungen dafür sind:
Schriftliche Information an der Eingangstür oder an einer zentral einsehbaren Stelle in der Ordination, dass ein:e Vertreter:in tätig wird. Die Patient:innen werden bereits bei der Anmeldung auf die Vertretung hingewiesen. Der/die Vertreter:in weist selbst darauf hin, dass er/sie als solche:r tätig wird.
2. Entscheidung des Obersten Gerichtshofes vom 10.03.2008:
Diese Entscheidung fällt nur 48 Tage später und geht nicht auf die vorhergehende ein.
Es entsteht nur ein Behandlungsvertrag zwischen dem Patienten/der Patientin und dem vertretenen Zahnarzt/der vertretenen Zahnärztin (= Ordinationsinhaber:in). Der/die Vertreter:in wird als „Erfüllungsgehilfe/Erfüllungsgehilfin“ tätig, mit ihm/ihr wird kein eigener Behandlungsvertrag geschlossen.
Hierbei handelt es sich um einen Wandel in der Rechtsprechung, so dass die Haftpflichtversicherung des Ordinationsinhabers/der Ordinationsinhaberin immer zuständig ist.
Nach diesen Entscheidungen wäre jeweils im Einzelfall zu prüfen, welche Haftpflichtversicherung zuständig ist.
Stichworte:
Fr. 26. April 2024
18:00 Uhr (CET) Vienna
How you can access data-driven decision making
Mo. 29. April 2024
18:30 Uhr (CET) Vienna
Root caries: The challenge in today’s cariology
Di. 30. April 2024
19:00 Uhr (CET) Vienna
Neodent Discovery: Neoarch Guided Surgery—from simple to complex cases
Fr. 3. Mai 2024
19:00 Uhr (CET) Vienna
Osseointegration in extrēmus: Complex maxillofacial reconstruction & rehabilitation praeteritum, praesens et futurum
Mi. 8. Mai 2024
2:00 Uhr (CET) Vienna
You got this! Diagnosis and management of common oral lesions
Fr. 10. Mai 2024
2:00 Uhr (CET) Vienna
Empowering your restorative practice: A comprehensive guide to clear aligner integration and success
Mo. 13. Mai 2024
15:00 Uhr (CET) Vienna
To post a reply please login or register