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Vertragskündigung der Landeszahnärztekammer mit Gesundheitskasse

Wegen der nicht stattgefundenen Verhandlungen mit der Gesundheitskasse kam es zut fristgerechten Vertragskündigung. © Heiko Küverling – stock.adobe.com
Landeszahnärztekammer für Oberösterreich

Landeszahnärztekammer für Oberösterreich

Mi. 9 August 2023

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LINZ – Dem Betrieb des Zahnärztlichen Notdienstzentrums in Linz liegt ein Vertrag mit der Österreichischen Gesundheitskasse zugrunde. Fristgerecht und mit großem Bedauern hat die Landeszahnärztekammer Oberösterreich diesen zum 30. Juni gekündigt.

Das bedeutet, dass diese, bei den PatientInnen überaus geschätzte, Institution mit Jahresende schließt.

Seit der Gründung im Jahr 2010 wurden über 140.000 SchmerzpatientInnen aus ganz Oberösterreich täglich von 20.00 bis 24.00 Uhr und darüber hinaus auch an Samstagen, Sonn- und Feiertagen von 08.00 bis 14.00 Uhr betreut. Zu Stoßzeiten wurden bis zu 160 Patientinnen und Patienten pro Tag behandelt.

Vorausgegangen war diesem Schritt eine Initiative der Oberösterreichischen Zahnärztekammer zur Neuverhandlung der Honorare des im 100%-igen Eigentum einer eigenen GmbH der Zahnärztekammer stehenden Notdienstzentrums. Dieser Initiative kam die Gesundheitskasse vor Ablauf der Kündigungsfrist per 30.06. nicht nach.

Notwendig wurden die Verhandlungen einerseits durch deutlich gestiegene Personalkosten und andererseits durch ein erhebliches Investitionserfordernis in neue Gerätschaften. Nur so könnten die abwechselnd tätigen 18 ZahnärztInnen und 12 Assistentinnen die ordnungsgemäße Behandlung der PatientInnen auch weiter gewährleisten.

In letzter Konsequenz hat sich abgezeichnet, dass unter den bestehenden Bedingungen für 2024 definitiv mit der Erwirtschaftung von Verlusten zu rechnen gewesen wäre. Die Zahnärztekammer, die das Notdienstzentrum seit jeher freiwillig und ohne gesetzliche Verpflichtung im Sinne des Wohles der PatientInnen betreibt, sieht sich nicht imstande, diese zu tragen.

Aufgrund der nicht stattgefundenen Verhandlungen mit der Gesundheitskasse sah man daher keine andere Möglichkeit als die fristgerechte Vertragskündigung mit anschließender Beendigung des Betriebes des zahnärztlichen Notdienstzentrums zum Ende des Jahres 2023.

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