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Neugestaltung des Jobsharings für Zahnärzte und Kieferorthopäden

Das in Kraft treten der Reform des Jobsharings bewirkt eine unkomplizierte Zusammenarbeit für Kieferorthopäden und Zahnärzte. © Seventyfour – stock.adobe.com
ÖZÄK

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Fr. 17 Februar 2023

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WIEN – Seit dem 1. Jänner 2023 ist die Neugestaltung des Jobsharings im vertragszahnärztlichen und vertragskieferorthopädischen Bereich zwischen der Österreichischen Zahnärztekammer und dem Dachverband der österreichischen Sozialversicherungen in Kraft getreten.

Mit dieser Reform wird der lang gestellten Forderung eines einfachen und unkomplizierten Zuganges sowie einer in Eigenverantwortung gestaltbaren Zusammenarbeit im vertragszahnärztlichen und vertragskieferorthopädischen Bereich Rechnung getragen. Neben dem Ziel, bestehende Hürden und überzogene Formalismen bei einer Beantragung möglichst niederschwellig zu halten, ist ab kommendem Jahr die Zusammenarbeit mit bis zu drei Kolleginnen und Kollegen deutlich unkomplizierter als bisher möglich.

Die wesentlichen Änderungen wurden in einem Flyer der ÖZÄK wie folgt zusammgengefasst:

  • Klassisches Jobsharing und erweitertes Jobsharing auf mehr als einer Planstelle
  • Keine Genehmigung des klassischen Jobsharings notwendig
  • Keine Begründung bei Beantragung erforderlich
  • Möglichkeit der Zusammenarbeit von bis zu 3 Kolleg:innen (als Vertragszahnbehandler)
  • Vereinbarungsdauer 5 Jahre mit Verlängerungsmöglichkeit
  • Volle Honorierung aller erbrachten Vertragsleistungen
  • Vertragspartner muss nur mehr 25 Prozent der Ordinationszeit bestreiten
  • Gleichzeitige Anwesenheit der Partner:innen in der Ordination
  • Erbringung der 20 Fälle bei KFO-Jobsharing-Partner innerhalb des Jobsharings.
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