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WIEN – Die Kommission billigt Österreichs Quotensystem für die Vergabe von Medizinstudienplätzen zum Schutz des österreichischen Gesundheitssystems, fordert das Land jedoch auf, die Quote für Zahnmedizin abzuschaffen.
Die Europäische Kommission hat am 17. Mai beschlossen, das lange anhängige Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich im Zusammenhang mit den Zugangsbeschränkungen zum Medizin- und Zahnmedizinstudium für Studierende aus anderen Mitgliedstaaten einzustellen.
Ausgehend von Daten der österreichischen Behörden hat die Kommission befunden, dass das für das Medizinstudium geltende Quotensystem berechtigt und angemessen ist, um das öffentliche Gesundheitssystem in Österreich zu schützen, und daher beibehalten werden darf. Die Kommission fordert Österreich jedoch auf, die Situation weiterhin eng zu überwachen und der Kommission alle fünf Jahre darüber Bericht zu erstatten, ob die Beschränkungen beibehalten werden sollten.
Die Kommission befand andererseits, dass die Beschränkungen für das Zahnmedizinstudium nicht gerechtfertigt sind, da kein Mangel an Zahnärzten prognostiziert ist. Das Vertragsverletzungsverfahren wird daher eingestellt mit der Vorgabe, dass die genannten Beschränkungen rechtzeitig zum Studienjahr 2019/2020 aufgehoben werden. Die Kommission behält sich das Recht vor, das Vertragsverletzungsverfahren weiterzuverfolgen, wenn die Beschränkungen bis dahin nicht beseitigt werden.
Hintergrund
Seit 2006 gibt es in Österreich ein Quotensystem, durch das der Zugang von Personen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung in anderen EU-Mitgliedstaaten erworben haben, zum Medizin- und Zahnmedizinstudium beschränkt wurde: 75 % der Studienplätze sind Bewerberinnen und Bewerbern mit österreichischer Hochschulzugangsberechtigung vorbehalten, 20 % sind für Studierende aus anderen EU-Mitgliedstaaten und die verbleibenden 5 % für Studierende aus Drittländern vorgesehen.
Auf der Grundlage von Artikel 260 des Vertrags (früher Artikel 228) übermittelte die Kommission Österreich im Januar 2007 ein Aufforderungsschreiben, das die diskriminierende Wirkung der Bestimmungen zur Beschränkung des Zugangs zum Medizin- und Zahnmedizinstudium für Personen betraf, die ihre Hochschulzugangsberechtigung in anderen Mitgliedstaaten erworben haben. Im November 2007 beschloss die Kommission, das Vertragsverletzungsverfahren bis Ende 2012 auszusetzen, da es den Anschein hatte, dass die hohe Zahl ausländischer Studierender negative Folgen für die Zukunft des öffentlichen Gesundheitssystems in Österreich haben könnte. Die Aussetzung, die bis Ende 2016 verlängert wurde, wurde als notwendig angesehen, damit Österreich ausreichend Zeit für die Erhebung statistischer Daten hatte, um zu belegen, dass seine Maßnahmen entsprechend den in der Rechtsprechung des Gerichtshofs (Urteil vom 13. April 2010 in der Rechtssache Bressol, C-73/08) dargelegten Grundsätzen berechtigt und für den Schutz seines Gesundheitssystems angemessen sind.
Die österreichischen Behörden richteten daraufhin ein umfassendes Programm zur Datenerhebung ein und vereinbarten mit der Kommission einen jährlichen Überwachungsmechanismus. Im Oktober 2016 legte Österreich seinen Schlussbericht vor, auf dessen Grundlage die Kommission die Entscheidung fällen konnte.
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