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Uni-Quote soll bleiben

Sitz der EU-Kommission, die über die Einhaltung des EU-Rechtes durch ihre Mitgliedsländer überwacht. Etwa auch, ob die Vereinbarungen im Bereich der Universität eingehalten werden (Foto: ojka).
Anja Worm, Dental Tribune

Anja Worm, Dental Tribune

Mo. 15 Februar 2010

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WIEN/LEIPZIG – Der Zugang zu den hiesigen Universitäten soll für Bewerber/-innen aus dem Ausland stärker begrenzt werden. Um dies zu verwirklichen, müsste das geltende Recht der Europäischen Union (EU) verändert werden.

Die neue Wissenschaftministerin Beatrix Karl plädiert für eine Fortführung der Quotenregelung, der Außenminister Michael Spindelegger, beide ÖVP, gar für ihre Ausweitung. Bis 2012 ist es den Universitäten Österreichs erlaubt, den Studienzugang für Human- und Zahnmedizin zu beschränken. 75 Prozent der angenommenen Bewerber/-innen müssen ein österreichisches Maturazeugnis vorweisen. 20 Prozent können aus der EU und weitere 5 Prozent aus dem Nicht-EU-Ausland stammen. Die Zugangsbeschränkung verstößt gegen das EU-Recht, doch erließ die EU-Kommission im Jahr 2007 eine Ausnahmeregelung für Österreich. Das Exekutivorgan folgte der Argumentation der damaligen Bundesregierung, dass zu viele Studenten/-innen aus Deutschland den Numerus clausus im eigenen Land umgehen würden, nach dem Studium aber nicht in Österreich bleiben wollen. Die medizinische und zahnmedizinische Versorgung wäre so gefährdet. Die EU stellt es ihren Mitgliedsländern frei, ob der Hochschulzugang durch einen Numerus clausus beschränkt wird – allerdings müssen für die Studienbewerber/-innen aus EU-Ländern die gleichen Zugangschancen bestehen.

Außenminister Spindelegger will sich für eine Fortführung der geltenden Zugangsbeschränkungen einsetzen. Eine Verankerung im Lissabon-Vertrag würde die Quotierung nach der Nationalität der Bewerber/- innen, wie sie hierzulande für die Human- und Zahnmedizin angewandt wird, legalisieren. Der erste Schritt müsste allerdings sein, alle EU-Mitgliedsländer von Zugangsbeschränkungen, die über den Numerus clausus hinausgehen, zu überzeugen. Spindelegger teilte dem Radiosender Ö1 mit, er könne sich gar eine Quotierung auch für weitere Fächer vorstellen.

„Ernsthafte Zweifel“
Wie John Macdonald, EU-Kommissionssprecher für allgemeine und berufliche Bildung, Kultur und Jugend, der Dental Tribune mitteilte, sind dem Organ solche Pläne noch nicht bekannt. „Die Kommission hat ernsthafte Zweifel über die Legalität dieser Methode“, so Macdonald über die Quotierungspläne. „In jedem Fall würde es die Zielsetzung der Europäischen Union, die von allen Mitgliedsstaaten geteilt wird, zuwiderlaufen, die Studentenmobilität bis 2020 zu steigern.“ Ob das Anliegen Spindeleggers, die Möglichkeit der Zugangsbeschränkung im EU-Recht zu verankern, Erfolgsaussichten habe, wollte der Kommissionssprecher nicht kommentieren, da man von Spekulationen absehe.

Bei einer Rede vor der Wirtschaftsuniversität Wien Mitte Jänner betonte Außenminister Spindelegger die ationale Souveränität gegenüber der EU. „Muss es wirklich so sein, dass die Europäische Union einen Mitgliedstaat zwingt, Zugangsbeschränkungen, wie den Numerus clausus, zu übernehmen?“, so Spindelegger. „Die Freizügigkeit der Studenten darf nicht dazu missbraucht werden, um die Grundsätze des nationalen Bildungssystems infrage zu stellen.“

Gebühr: 5.000 Euro
Für seine Pläne hat Spindelegger Rückendeckung von Salzburgs Landeshauptfrau Gabi Burgstaller erhalten. Auch sie will laut Presse den Ansturm deutscher Studenten/-innen verhindern. Einen weitaus
drastischeren Vorschlag machte Josef Bucher von der BZÖ, der sich auch in die Debatte mit einklinkte. Der Parteichef und Abgeordneter des Nationalrates forderte eine Einschreibegebühr in Höhe von 5.000 Euro, die deutsche Studenten/-innen zahlen sollten. Die Abgabe solle, wie der Standard berichtet, zwar für alle Studienanfänger/-innen gelten, aber österreichische würden zugleich einen sogenannten Uni-Bonus erhalten – in einer Höhe von 5.000 Euro.

Auch die neue Wissenschaftsministerin Beatrix Karl (ÖVP) spricht sich für eine Fortführung der Quotenregelung aus. Dafür müsse man sich bei der EU stark machen. In einem Interview mit dem Kurier plädierte Karl zwar für weitere Zugangsbeschränkungen von Fächern, „die überrannt werden“. Die Ministerin schlug aber eine andere Regelung vor: das Herkunftslandprinzip, nach dem Bewerber/-innen nur einen Studienplatz in Österreich erhalten, wenn sie einen im Land, aus dem sie stammen, nachweisen können. Derweil erhält Österreich Unterstützung von der deutschen Bildungsministerin Annette Schavan (CDU), die sich für eine Fortführung der Quotenregelung bei der EU einsetzen will.
 

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