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Österreich: Zahnärztekammerwahl am 28. Mai 2021

Weitere ausführliche Informationen zu Wählerlisten, Wahlvorschlägen und zur Stimmabgabe unter www.zahnaerztekammer.at. © beeboys - Shutterstock.com
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Mo. 19 April 2021

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WIEN - Die Anordnung der Wahl wurde gemäß § 5 Abs. 1 Zahnärztekammer-Wahlordnung vom Bundesausschuss der Österreichischen Zahnärztekammer am 29. Jänner 2021 für den 28. Mai 2021 beschlossen.

Die Zahl und Funktionen der zu wählenden Delegierten pro Landesausschuss sind in der Wahlkundmachung ersichtlich sowie unter www.zahnaerztekammer.at unter dem Button Zahnärztekammerwahl 2021 abrufbar.

Die Zahnärztekammer-Wahlordnung (ZÄKWO) wurde im Bundesgesetzblatt BGBl II Nr. 131/2006 kundgemacht. Die jeweils aktuelle ZÄKWO ist  unter www.zahnaerztekammer.at unter dem Button Zahnärztekammerwahl 2021 im Internet abrufbar bzw. liegt in der jeweiligen Landeszahnärztekammer zur Einsicht auf.

  • Die Stimmabgabe kann am jeweiligen Wahltag persönlich in der jeweiligen Landeszahnärztekammer in der Zeit von 10 bis 12 Uhr erfolgen.
  • Die Wahlkuverts können unter Verwendung des seitens der jeweiligen Kreiswahlkommission beigelegten Rückkuverts bis 28. Mai 2021 an die jeweilige Landeszahnärztekammer übersendet werden. Sie müssen bis spätestens 12 Uhr einlangen.

Die Zahl und Funktionen der zu wählenden Delegierten in den einzelnen Bundesländern sind: Burgenland (vier Delegierte), Kärnten (sieben Delegierte),   Niederösterreich  (elf  Delegierte), Oberösterreich  (sieben  Delegierte), Salzburg (sieben Delegierte), Steiermark (neun Delegierte), Tirol (sieben Delegierte), Vorarlberg (fünf Delegierte) und Wien (13 Delegierte).

Weitere ausführliche Informationen zu Wählerlisten, Wahlvorschlägen und zur Stimmabgabe finden Sie unter www.zahnaerztekammer.at.

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