Wien – Am 29. Juli 2026 wurde das Zahnärztequalitätssicherungsgesetz 2026 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I Nr. 64/2026) kundgemacht. Diese Gesetzesänderung führt zu einer Neuaufstellung der zahnärztlichen Qualitätssicherung ab 1. Jänner 2028.
Dementsprechend ändert sich für die niedergelassenen Zahnärzt:innen im Bereich der Qualitätssicherung bis Ende 2027 nichts: Die Qualitätssicherungs-Verordnung der ÖZÄK ist bis 31. Dezember 2027 gültig und die Selbstevaluierung wird wie bisher im Auftrag der ÖZÄK von der Dr. Roman Haas Medical Quality GmbH (medQ.at) organisiert, während Kontrollen von den Qualitätssicherungsbeauftragten (QSB) der ÖZÄK durchgeführt werden.
Änderungen treten erst 2028 in Kraft
Ab 1. Jänner 2028 wird die zahnärztliche Qualitätssicherung der ärztlichen nachgebildet: Die ÖZÄK und in ihrem Auftrag die medQ.at sind dann ausschließlich für die Selbstevaluierung zuständig, während Auswertung und Kontrollen durch das bei der Gesundheit Österreich GmbH angesiedelte Bundesinstitut für Qualität im Gesundheitswesen (BIQG) durchgeführt werden. Die Kontrollen werden weiterhin durch Zahnärzt:innen erfolgen, nur werden diese nicht mehr Qualitätssicherungsbeauftragte (QSB), sondern „Peers“ genannt, welche formal im Auftrag des BIQG tätig werden. Die Kompetenz zur Erlassung der Qualitätssicherungs-Verordnung geht auf das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK) über, doch entsendet die ÖZÄK künftig Vertreter:innen in den für die Ausarbeitung der Qualitätssicherungs-Verordnung zuständigen wissenschaftlichen Beirat des BMASGPK. Ob sich – wie bei der ärztlichen Qualitätssicherung – die Anzahl der stichprobenartigen Kontrollen erhöhen wird, ist zum heutigen Tag noch offen, da dies in der neuen Qualitätssicherungs-Verordnung geregelt werden muss.
Im Herbst 2026 wird der ÖZÄK-Bundesvorstand weitere Gespräche mit dem BMASGPK und der Gesundheit Österreich GmbH führen, damit der Übergang in das neue System der zahnärztlichen Qualitätssicherung so reibungslos wie möglich verläuft. Weitere Informationen über die Umstellung folgen im ersten Halbjahr 2027.
Verpflichtende Diagnosecodierung für Vertragszahnärzt:innen ab 2028
Trotz eindringlicher Warnungen der ÖZÄK gegenüber dem BMASGPK über datenschutzrechtliche Bedenken und mangelnden Nutzen für die Allgemeinheit hat der Gesetzgeber auch die verpflichtende Diagnosecodierung für Vertragszahnärzt:innen ab 1. Jänner 2028 beschlossen. Der genaue Prozess der Diagnosecodierung ist noch nicht geklärt, da dies erst mittels einer Verordnung des BMASGPK erfolgt, welche noch nicht erarbeitet wurde. Anders als bei den Humanmediziner:innen sind Wahlzahnärzt:innen von diesen Regelungen nicht betroffen und eine Anbindung von Wahlzahnärzt:innen an das eCard-System konnte ebenfalls verhindert werden. Die ÖZÄK wird an alle Dentalsoftware-Hersteller:innen zeitgerecht mit genaueren Informationen herantreten, damit die tägliche Arbeit in den Vertragsordinationen ab 2028 so wenig wie möglich von dieser neuen Regelung beeinträchtigt wird. Weitere Informationen zur Diagnosecodierung folgen Anfang 2027.
Verpflichtende Nutzung von Wahlzahnarzt-Online ab 2027
Darüber hinaus hat der Gesetzgeber im Zuge des Zahnärztequalitätssicherungsgesetzes 2026 eine Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) beschlossen. Ab 1. Jänner 2027 müssen sowohl Vertrags- als auch Wahlzahnärzt:innen private Honorarnoten nach Zustimmung der Patient:innen über das Tool Wahlzahnarzt (WAZA)-Online an den zuständigen Krankenversicherungsträger zur Refundierung übermitteln. Gemäß § 32b Abs. 2 ASVG sind jene Zahnärzt:innen von dieser Verpflichtung ausgenommen, denen dies nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist. Bei den Wahlärzt:innen liegt diese Grenze bei 300 unterschiedlichen Patient:innen pro Jahr. Nach Rechtsansicht der ÖZÄK muss diese Untergrenze daher auch für Zahnärzt:innen gelten, eine finale Klärung mit dem BMASGPK ist jedoch noch ausständig. Die ÖZÄK wird spätestens im September 2026 an alle Dentalsoftware-Hersteller:innen mit genaueren Informationen herantreten, damit eine Integration von WAZA-Online in den Dentalsoftwares bis Jänner 2027 gewährleistet wird. Weitere Informationen zu WAZA-Online folgen im Herbst 2026.
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