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ÖZÄK: Kundmachung zu den AHK 2020/2021

Die Honorarrichtlinien sind auf der Website der ÖZÄK abrufbar. © Zerbor - Shutterstock.com
ÖZÄK

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Fr. 9 Oktober 2020

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WIEN - Die Österreichische Zahnärztekammer  (ÖZÄK)  hat  jüngst die Autonomen Honorarrichtlinien (AHK) für Zahnmediziner für 2020 und 2021 bekannt gegeben. Aus aktuellem Anlass beinhalten diese eine gesonderte Position für zusätzliche Hygienemaßnahmen.

Die Kundmachung zu den AHK vom 26. Juni gilt für Fachärzte für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, Zahnärzte und Dentisten. Wie die ÖZÄK mitteilt, sollen Patientenschlichtungsstellen sowie die Bundespatientenschlichtungsstelle diese Honorarrichtlinien im Fall einer Begutachtung anwenden. Vorausgesetzt werden zahnmedizinische Leistungen mit durchschnittlichem Aufwand – Abweichungen nach oben oder unten erlauben Anpassungen der Honorare. Angemessen sind Abweichungen bis zu 30 Prozent. In gewohnter Weise werden alle Positionen (z. B. für Prophylaxe, Konservierende Chirurgie, KFO usw.) mit entsprechendem Honorar in Euro separat aufgeführt. Neu ist allerdings die Position für zusätzliche Hygienemaßnahmen und Schutzausrüstung mit 36 Euro. Sie gilt so lange, wie die Corona-Pandemie andauert. Die Autonomen Honorarrichtlinien 2020/2021 können auf der Website der ÖZÄK www.zahnaerztekammer.at eingesehen werden.

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