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Gesetzesentwürfe: ÖÄK zum Finanzausgleich

Die Bundeskurie der niedergelassenen Ärzte beschließt die Vorgehensweise. © millaf – stock.adobe.com
Österreichische Ärztekammer

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Do. 18 Jänner 2024

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WIEN – Im Rahmen der Sitzung der Bundeskurie niedergelassene Ärzte in der Österreichischen Ärztekammer wurden die Weichen für das weitere Vorgehen gegen die aktuell vorliegenden Gesetzesentwürfe im Rahmen der Finanzausgleichverhandlungen gestellt.

So wurden seitens der Bundeskurie Finanzmittel in Höhe von einer Million Euro für Informationsmaßnahmen beschlossen, mit den Finanzmitteln der Landesärztekammern könnten vorbehaltlich weiterer regionaler Beschlüsse am Ende bis zu 10 Millionen Euro zur Verfügung stehen.

„Der Entwurf, der auf dem Tisch liegt, hat aus unserer Sicht ganz massive Verschlechterungen im Gesundheitssystem zur Folge“, betont Edgar Wutscher, Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer und Bundeskurienobmann der niedergelassenen Ärzte. Darüber müsse man die Öffentlichkeit klar informieren. „Niemand soll sich darauf ausreden können, dass er nicht gewusst habe, was den Patienten hier droht“, so Wutscher, der ein Vorgehen entsprechend der Bedrohungslage ankündigte. Dennoch setze man parallel immer noch auf Gespräche mit der Politik, aktuell würden „intensive Gespräche“ laufen, so Wutscher.

Zudem wurde im Rahmen der Sitzung ein Memorandum verabschiedet, das klar festhält: Wird der Gesetzestext in der vorliegenden Form beschlossen, wird die Beendigung der Gesamtverträge mit der Österreichischen Gesundheitskasse in die Wege geleitet. „Wir wollen das nicht, weil wir hinter dem solidarischen Gesundheitssystem stehen – aber wenn die Politik uns keine andere Wahl lässt, müssen wir zu diesem Mittel greifen, um eine nachhaltige Verschlechterung des Systems für unsere Patienten zu verhindern“, sagt Kurienobmann Wutscher.

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