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Die Ambulatorien der Krankenkassen in der Zahnheilkunde sind nicht der große Renner – zumindest wirtschaftlich gesehen. Stehen die Kassen selbst finanziell unter Druck, fordern die Aufsichtsgremien für die eigenen Behandlungsangebote umso mehr die Einhaltung des Gebotes der Wirtschaftlichkeit der Einrichtung.
Das Wirtschaftlichkeitsgebot der zahnmedizinischen Versorgung „auf Kasse“ mit begrenzten Mitteln und begrenzten Leistungen schlägt somit den Kassen als Ambulatoriumsträger selbst ins Kontor. Über viele Jahre hinweg wurde der Leistungskatalog mit heute vielfach völlig überholten Positionen und völlig unzureichenden Bewertungen nicht überarbeitet. Um leistungsgerechte Kassenambulatorien zu sanieren, will der Hauptverband aber nicht an eine Vergütungssystemreform herangehen, sondern will den eigenen Einrichtungen die Möglichkeit eröffnen, ihren Leistungskatalog hin zu den – so die Kassen – „Luxusleistungen“ der Zahnärzte ausweiten.
Sollte dies ernsthaft im Hauptverband durchzusetzen gesucht werden, dann könne die Antwort – so die Drohung aus Zahnarzt- Funktionärskreisen – nur sein: „vertragsloser Zustand“.
Einmal ehrlich – wem nützt das?
Patientenscreening um Nicht-Ambulatoriumsleistungen oder gar außervertragliche Leistungen zu fischen wird doch schon heute als gegeben unterstellt. So hört man es doch immer wieder aus Funktionärskreisen. Dann natürlich die Frage, wer unter den niedergelassenen Praktikern macht mit, vor allem unter jenen, die ihren Praxisbetrieb auf die Kassen-Vertragsrealitäten hin ausgerichtet haben. Werden es genug sein, oder gewinnen die Kassen nur die Erkenntnis, dass unter Einsatz der dann „voll berechtigten“ Ambulatorien und einer Reihe von Praxen, die ein Mitmachen im vertragslo-sen Zustand verweigern oder dies sich nicht leisten können, dass der Funktionärs-Boykott gut überwindbar ist.
Wäre es nicht an der Zeit, einmal gemeinsam mit der Politik zu sagen, so viel an Geld auf Kasse – natürlich besser mehr als heute – steht für die Zahnmedizin zur Verfügung und darauf fußend wird in einem Zuschuss-Eigenbeteiligungssystem in Einzelleistungsdefinitionen eine State of the Art-wiederspiegelnde Zahnheilkunde neu beschrieben. Dazu sollten Zahnärzte Vertragshoheit mit dem Patienten auch in Mehrkostenvereinbarungen auf Grundversorgungen aufbauend gewinnen. Ein quasi-Streik zur Blockade mag etwas verzögern, aber für eine zukunftsorientierte Leistung ist dies zu wenig. Bitte mehr Kraft investieren, Neues zu schaffen!
toi, toi, toi,
Ihr J. Pischel
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