Linz– Das Gesundheitssystem gerät zunehmend unter Druck. Neben der Frage, wie eine ausreichende und effiziente medizinische Versorgung künftig gewährleistet werden kann, ist von großer Bedeutung, wer in welcher Form Zugang zu den Gesundheitsleistungen hat.
Im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich hat ein Autorenteam der Abteilung für Gesundheitsökonomie der JKU Linz erstmals die Ungleichheiten im oö. Gesundheitssystem umfassend untersucht.
Die Studie zeigt, dass es ungleichen Zugang zu Gesundheitsleistungen gibt, obwohl sich das Sozialversicherungssystem am Solidarprinzip orientiert.
Gesundheitsausgaben nach Einkommen
Die Höhe der Gesundheitsausgaben variiert mit dem Einkommen. Die hohen Pro-Kopf-Ausgaben in den untersten Einkommensgruppen weisen auf einen schlechteren Gesundheitszustand beziehungsweise eine stärkere Belastung durch die Arbeitsbedingungen hin. Der Anstieg in den oberen Einkommensgruppen ist dagegen auf eine verstärkte Inanspruchnahme teurerer oder präventiver Gesundheitsleistungen zurückzuführen.
Geringes Einkommen, längere Wege
Die geografische Zugänglichkeit zu spezialisierter medizinischer Versorgung ist ein zentraler Punkt für die Gerechtigkeit im Gesundheitssystem. Die Studie sagt aus, dass Personen
mit geringem Einkommen im Durchschnitt längere Wege in Kauf nehmen müssen, um Fachärzte zu erreichen. Was die Erreichbarkeit von Medizinern in der Primärversorgung (Allgemeinmedizin) betrifft, sind keine Unterschiede zu beobachten.
Gesundheitsversorgung für alle
Die Arbeiterkammer Oberösterreich fordert daher eine gerechte und qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung für alle. Die aktuellen Patientenlenkungsansätze „digital
vor ambulant vor stationär“ sollen so gestaltet werden, dass niemand vom Zugang zur medizinischen Versorgung ausgeschlossen wird. Planungsvorgaben im Regionalen Strukturplan Gesundheit müssen an die demografischen und regionalen Gegebenheiten angepasst werden. Offene Kassenstellen sollen dringend nachbesetzt und Primärversorgungszentren ausgebaut werden, idealerweise mit einem Rechtsanspruch auf Versorgung durch einen Allgemeinmediziner. Solange eine kassenärztliche Unterversorgung besteht, sollen Versicherte den vollen Kassenarzttarif ersetzt bekommen, wenn sie auf Wahlarztleistungen ausweichen.
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