Wien – Mit 1. Juni 2025 verändert sich für viele Menschen in Österreich der Zugang zu Gesundheitsleistungen, teils subtil, teils spürbar im Geldbörsel. Im Zentrum stehen neue Regelungen zur Blutspende, eine Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge für Pensionisten und Pensionistinnen sowie gesetzliche Vorgaben für barrierefreie Gesundheitsdienste.
Neue Regeln für Blutspenden
Mit 1. Juni 2025 treten neue Bestimmungen zur Blutspende in Kraft. Künftig dürfen Männer höchstens viermal pro Jahr spenden, Frauen und Personen anderer Geschlechtsidentität dreimal jährlich. Zusätzlich wird die erlaubte Jahresmenge gespendeten Blutes beschränkt: auf zwei Liter für Männer, auf 1,5 Liter für alle anderen Gruppen. Der Abstand zwischen zwei Spenden bleibt bei mindestens acht Wochen. Hintergrund dieser Anpassung ist vor allem der Schutz vor Eisenmangel, der bei häufigem Blutverlust auftreten kann. Gleichzeitig sollen die neuen Vorgaben den Zugang zur Blutspende erweitern, etwa für Menschen, die bisher aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität ausgeschlossen waren. Das Österreichische Rote Kreuz begrüßt die Änderungen, da sie medizinisch sinnvoll und gesellschaftlich zeitgemäß seien.
Höhere Krankenversicherungsbeiträge für Pensionisten
Eine weitere Änderung betrifft die Krankenversicherung. Ab Juni steigt der Beitragssatz für Pensionisten von derzeit 5,1 Prozent auf 6 Prozent. Wer eine Pension oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze bezieht, muss künftig also mit etwas weniger netto rechnen.
Die Maßnahme ist Teil eines größeren Finanzierungspakets für das Gesundheitssystem. Laut Regierungsangaben soll damit die langfristige Absicherung der Gesundheitsversorgung unterstützt werden. Kritiker werfen der Regierung allerdings vor, ausgerechnet bei älteren Menschen zu sparen, die ohnehin häufiger auf medizinische Leistungen angewiesen sind.
Barrierefreiheitsgesetz tritt in Kraft
Am 28. Juni 2025 wird das Barrierefreiheitsgesetz wirksam. Es verpflichtet Anbieter von Produkten und Dienstleistungen, diese auch für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu machen. Im Gesundheitsbereich betrifft das vor allem Websites und digitale Angebote von Arztpraxen, Apotheken, Krankenkassen und anderen Einrichtungen.
Konkret bedeutet das: Digitale Services müssen zum Beispiel mit Screenreadern nutzbar, gut kontrastiert und einfach bedienbar sein. Auch Terminals in Ordinationen oder Apotheken müssen künftig so gestaltet sein, dass sie auch mit Rollstuhl oder eingeschränkter Feinmotorik verwendet werden können. Die neuen Anforderungen gelten für alle Produkte und Angebote, die ab diesem Datum neu auf den Markt kommen.
Quellen:
meinbezirk.at: Was sich im Juni 2025 in Österreich ändert
oe24.at: Beiträge, Förderungen und Co – Was sich ab Juni alles ändert
Oesterreich.gv.at: Neuerungen beim Blutspenden
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