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Statistik zu Privateinnahmen beim Zahnarzt

Bei Vergleich von Finanzierungsanteilen in zahnärztlichen Praxen liegt Österreich im Mittelfeld. © Eisenhans - Fotolia.com
Jürgen Pischel

Jürgen Pischel

So. 13 Mai 2012

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Bei einer internationalen Gegenüberstellung der „Finanzierungsanteile“ der in zahnärztlichen Praxen erbrachten privaten und öffentlichen Leistungen, liegt nach einer OECD- Health Data 2011-Statistik Österreich im Mittelfeld.

Bei Vergleich von Finanzierungsanteilen in zahnärztlichen Praxen liegt Österreich im Mittelfeld.

Bei einer internationalen Gegenüberstellung der „Finanzierungsanteile“ der in zahnärztlichen Praxen erbrachten Leistungen zwischen öffentlich – gemeint durch staatliche Leistungen oder durch gesetzliche Solidar-Kassensysteme – und privat, also vom Patienten selbst zu tragen, liegt nach einer OECD- Health Data 2011-Statistik Österreich im Mittelfeld. Danach flossen 2010 in Österreich aus den Krankenkassen 57% der Praxiseinnahmen eines Zahnarztes für Zahnheilkunde und rund 43% kamen „privat“ vom Patienten. In Deutschland lag das Verhältnis bei 60% zu 40%, wobei eine Sonderbetrachtung Westdeutschlands – ohne die „neuen Bundesländer“ – ein Ergebnis von 50% von den Kassen zu 50% vom Patienten zeigt. Insgesamt mit steigender Tendenz hin zum Sektor „Privateinnahmen“.

In Spanien kommen nur 1,5% der Zahnarzteinnahmen aus öffentlichen Kassen, 98,5% werden privat aufgebracht. In der Schweiz liegt das Verhältnis bei 4,5% (öffentlich) zu 95,5% (privat), in den USA bei 10% zu 90%. Die USA zeigt aber auch eine Quote von über 30% zahnmedizinisch nicht versorgten Bevölkerungskreisen und die weltweit publizierte US-Spitzenzahnmedizin kommt nur wenigen Menschen – unter 1% - zugute. Dänemark, Finnland, Frankreich haben jeweils über 60% Privatanteil, die Niederlande sogar 75%.

Interessant ist die Statistik über die in der „Grundversorgung“ übernommenen Kosten aus „öffentlichen“ Mitteln (staatlichen Zuschüssen oder Kassenleistungen). Bei zahnärztlichen Leistungen spricht dazu der „OECD Survey of Health Systems“ von einer „vollen Kostenübernahme“ für den Patienten, in der „Prothetik“ von einer Übernahme von „51–75%“. Wie gesagt, für eine Grundversorgung für „unentbehrlichen Zahnersatz“ und „abnehmbaren Zahnersatz“, so die OECD. Für KFO-Behandlungen weist die OECD-Statistik eine Kostenbeteiligung des Versicherten zwischen 25% und 50% aus. Für Deutschland spricht die Statistik von 76–99% (zahnärztliche Leistungen) und 1–50% (Prothetik). „Nicht öffentlich abgedeckt“ sind „Prothetik-Kosten“ in Holland, Dänemark, Irland, Italien, Spanien und der Schweiz.

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