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Salzburg: Kündigung der Kieferorthopädie-Kassenverträge

Die Kieferorthopäden haben in den vergangenen Jahren versucht, als Vertragsärzte ihr Bestes zu geben. © Björn Wylezich – stock.adobe.com
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Mi. 8 August 2018

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SALZBURG – Jene zehn Kieferorthopäden, die seit 2015 einen Vertrag mit der Salzburger Gebietskrankenkasse hatten, haben diesen per 30.09.2018 gekündigt.

Die Verträge waren im Zuge der Einführung der Gratiszahnspange abgeschlossen worden. Die Kieferorthopäden haben in den vergangenen Jahren versucht, als Vertragsärzte ihr Bestes zu geben und eine flächendeckende Versorgung mit der Gratiszahnspange zu gewährleisten.

Da für die Kieferorthopäden die gute und kontinuierliche Versorgung ihrer Patienten im Vordergrund steht, werde sie die bisher begonnenen Arbeiten zum Kassentarif fertig stellen. Voraussetzung dafür ist, dass die SGKK dazu ihr Einverständnis gibt. Neue Patienten können über das Wahlarztsystem behandelt werden und erhalten, wenn sie Anspruch auf eine Gratiszahnspange haben, einen Teil des Wahlarzthonorars von der Versicherung refundiert.

Für die Kündigung der Verträge durch die Kieferorthopäden gibt es folgende Gründe

Die Kieferorthopäden haben – trotz mehrfacher Schlichtungs- und Einigungsversuche seitens der Standesvertretung – die Behandlung durch die Salzburger Gebietskrankenkasse als schikanös und nicht partnerschaftlich empfunden.

So gab es laufend vertragswidrige Einmischungen bei der Einstufung der Patienten sowie in die Behandlungskonzepte.

Das führte zu Einschränkung der Behandlungsfreiheit der Kieferorthopäden, die immer das aus medizinischer Sicht Sinnvollste für ihre Patienten wollen. So kann durch die Einschränkungen des Vertrags auf bestimmte Leistungen mit einer abnehmbaren Zahnspange nicht so lange behandelt werden, wie es für die Patienten sinnvoll wäre.

Die Behandlung mit einer festsitzenden Zahnspange kann nicht zu dem für den jeweiligen Patienten besten Zeitpunkt begonnen werden. Das führt dazu, dass beispielsweise Kindern Zähne gezogen werden müssen, die bei einem früheren Behandlungsbeginn erhalten werden könnten. Das bedeutet auch für einen späteren Zeitpunkt mehr kieferorthopädische Operationen zu Lasten der Patienten und des gesamten Gesundheitssystems.

Der massive bürokratische Aufwand, der mit der Gratiszahnspange verbunden ist, nimmt enorm viel Zeit in Anspruch, die dann bei der Behandlung der Patienten fehlt.

In vielen Gesprächen mit der SGKK im Rahmen der Clearingstelle wurde versucht, eine für beide Seiten gute Lösung zu finden. Das war aber letztlich leider nicht möglich.

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