ST. PÖLTEN – Ab sofort steht den Mitgliedern der Landeszahnärztekammer Niederösterreich eine neue Gruppenversicherung für den Pflegefall zur Verfügung. Zu dieser Gruppenlösung ist ein individueller Beitritt möglich, und zwar vom Kammermitglied, dem Lebens- oder Ehepartner sowie den jeweiligen Kindern und Eltern. So können Zahnärzte auch für den Pflegefall privat vorsorgen, wie sie es aus der Kranken-Selbstversicherung gewohnt sind.
Mit dem Unterschied, dass es im Pflegebereich in Österreich für niemanden ein öffentliches Vorsorgesystem à la e-card als Basisabsicherung gibt, sondern lediglich Förderungen mit individueller Sozialprüfung existieren.
Zwei Varianten zur Auswahl
Ausgangspunkt für die neue Pflege-Gruppenversicherung sind daher reale Marktkosten, die aktuell mit der Pflege einer Person in Österreich verbunden sind. Diese sind sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich grundsätzlich selbst zu tragen. Für den einzelnen Zahnarzt stellt sich daher die zentrale Frage, ob er zukünftig, nach Abschaffung des Pflege-Vermögensregresses, von ausreichenden Mitteln im Fördersystem ausgeht, dass er aufgrund seiner Einkommens- und Vermögenssituation im Pflegefall in den Genuss einer Förderung kommen kann.
Falls die Kosten im Pflegefall ganz oder großteils selbst zu bestreiten sind, erweisen sich die Ausgaben als erheblich. Stationäre Pflege in einer Pflegeeinrichtung kommt demgemäß auf wenigstens etwa 7.000 Euro und ambulante (oder „häusliche“) Pflege auf knapp 3.000 bis zu 5.000 Euro pro Monat, jeweils am Bedarf der höchsten Pflegestufen berechnet. Dem stehen staatlicherseits aber sicher nur knapp 1.700 Euro pro Monat als staatliches Pflegegeld in der höchsten Pflegestufe gegenüber.
Für die Absicherung des Delta werden dementsprechend zwei Varianten zur individuellen Auswahl pro Person angeboten: „Plus“ zielt vorrangig auf die Abdeckung der ambulanten Pflegekosten ab, im stationären Bereich besteht dadurch lediglich eine Grunddeckung. „Deluxe“ mit ausreichender Höhe der Versicherungsleistung dient auch der Abdeckung von stationären Pflegekosten.
Leistung ab Pflegestufe 3
Die neue Pflege-Gruppenlösung baut grundsätzlich auf dem etablierten System des staatlichen Pflegegelds auf. Wird das staatliche Pflegegeldsystem in Zukunft gravierend geändert oder sogar abgeschafft, sind die heute bekannten Pflegestufen im Gruppenvertrag garantiert. Ab Stufe 3 wird im Gruppenvertrag eine Leistung vorgesehen. Von größter Wichtigkeit für den Fall lang andauernder Pflege ist zudem die vorgesehene Wertsicherung in Höhe von zwei Prozent in der „Leistungsphase“ – eine in Österreich derzeit einzigartige Lösung.
Aufgrund des besonderen, eigens entwickelten Ausschreibungsverfahrens konnten gleich drei Versicherungsunternehmen (S-Versicherung, Generali, Wiener Städtische) für das neue Pflege-Vorsorgemodell gewonnen werden. Damit ist sichergestellt, dass jeder Zahnarzt für sich und seine Familie die passende Vorsorge zu bestmöglichen Konditionen erhält.
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