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Neustrukturierung der Abrechnungsprozesse bei ÖZÄK und LZÄK Wien

Evaluierung der Abrechnungsstellen führt zu steuerlicher Anpassung und geplanter Zusammenführung. (©RifaldiMuhammadSalim – stock.adobe.com)
ÖZÄK

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Fr. 11 April 2025

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Wien – Kosteneffizienz und Transparenz gehören zu den unverrückbaren Grundprinzipien der Österreichischen Zahnärztekammer (ÖZÄK). In diesem Sinne erfolgt laufend ein Screening der vorhandenen Prozesse und Strukturen.

Ende des vergangenen Jahres wurden die Abrechnungsstellen von ÖZÄK und Landeszahnärztekammer (LZÄK) Wien evaluiert. Die Abrechnungsstellen von ÖZÄK und LZÄK Wien haben die Funktion einer Clearingstelle. Vertragszahnärzt:innen erbringen Kassenleistungen und melden diese an die Clearingstelle. Die Abrechnungsstelle sammelt diese Leistungen quartalsweise und verrechnet sie anschließend en bloc mit dem:der jeweiligen Leistungsbezahler:in. Hierbei handelt es sich um die gesetzlichen Krankenversicherungen wie beispielsweise die ÖGK. Für diesen Service erhält die Abrechnungsstelle ein Serviceentgelt.

Im Zuge dieser Evaluierung wurde festgestellt, dass in der Vergangenheit zwar alle Leistungen ordnungsgemäß verrechnet wurden, jedoch der Ausweis der Umsatzsteuer beim Serviceentgelt für die Abrechnung fehlte. Diese Vorgehensweise beruhte auf einer früheren Einschätzung externer Steuerrechtsexpert:innen. Aufgrund neuerer Erkenntnisse war hier jedoch eine Anpassung erforderlich.

Der ÖZÄK-Bundesvorstand ließ daraufhin in Zusammenarbeit mit der LZÄK Wien eine neue, externe Expert:inneneinschätzung einholen und nahm auf Basis dieser eine Neustrukturierung der Abrechnungsprozesse vor. Zukünftig wird sichergestellt, dass jede Verrechnung von Abrechnungsleistungen mit Umsatzsteuer erfolgt. Zur Korrektur der fehlenden Umsatzsteuer-Verrechnung aus der Vergangenheit meldeten ÖZÄK und LZÄK Wien die Sachlage unverzüglich dem zuständigen Finanzamt in Wien.

Nach Einschätzung der neuen externen Steuerexpert:innen beträgt die Nachzahlung rund EUR 1,66 Millionen. Dabei ist wichtig festzuhalten, dass die Steuernachzahlung aus den vorhandenen Mitteln der Abrechnungsstellen gedeckt werden kann. Es sind keine weiteren Mittel aus Kammerbeiträgen zur Abdeckung der Steuerzahlung notwendig. Ebenso wenig wird das Serviceentgelt der Abrechnungsstelle erhöht, da weder ÖZÄK noch LZÄK Wien die Umsatzsteuer an ihre Kund:innen weiterverrechnen, sondern durch ihre bisherigen Einnahmen decken werden.

Neben diesen buchhalterischen Verbesserungen, welche die Transparenz der Abrechnungsstellen nachhaltig verbessern, kamen ÖZÄK und LZÄK Wien durch die Evaluierung überein, dass eine Zusammenführung der beiden Abrechnungsstellen erhebliche Synergieeffekte mit sich bringen kann. Aus diesem Grund werden in den nächsten Wochen die vertraglichen Grundlagen für eine Zusammenführung erarbeitet, damit diese beim nächsten ÖZÄK-Bundesausschuss beschlossen werden kann.

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