Wien – Nach langen und intensiven Verhandlungen konnten die Österreichische Zahnärztekammer (ÖZÄK) und die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) eine Einigung über Amalgamersatzfüllungen ab 1. Jänner 2025 erzielen.
Aufgrund des ab diesem Zeitpunkt bestehenden EU-weiten Verbots von Dentalamalgam war eine Anpassung des zahnärztlichen Gesamtvertrages notwendig. Gemäß der erzielten Einigung sind ab 1. Jänner 2025 die Füllungsmaterialien Glasionomerzemente und Alkasite Kassenleistung, wobei die Letztentscheidung beim behandelnden Zahnarzt bzw. bei der behandelnden Zahnärztin liegt. Ausdrücklich festgehalten wird zudem, dass Komposit im Seitzahnbereich eine Privatleistung bleibt. Die Höhe der Tarife orientiert sich am bisherigen Amalgamersatz-Tarif für Schwangere, stillende Mütter und Kinder bis 15 Jahren.
Darüber hinaus haben ÖZÄK und BVAEB vereinbart, im Laufe des Jahres 2025 Gespräche über eine Überarbeitung und Modernisierung der bestehenden Honorarordnung aufzunehmen. Besonderes Augenmerk soll dabei auf die Bereiche Wurzelbehandlung, Mundhygiene, Beratung und Zahnersatzreparaturen gelegt werden. Hierfür wurden auch bereits konkrete Termine vereinbart.
Diese Einigung kann eine Blaupause für die anderen Krankenversicherungsträger sein, um eine bestmögliche zahnärztliche Versorgung im niedergelassenen Bereich zu gewährleisten. Die ÖZÄK steht für entsprechende Gespräche jederzeit bereit. Aktuell gibt es mit ÖGK und SVS jedoch noch keine Einigung über Amalgamersatzfüllungen. Dementsprechend ist für die normalen Füllungen im Seitzahnbereich ausschließlich Steinzement Vertragsinhalt, während Glasionomerzement nur für Schwangere, stillende Mütter und Kinder bis 15 Jahre Kassenleistung ist. Alle weiteren Materialien sind Privatleistungen.
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