WIEN – Mehrfach – zuletzt vom Obmann des Verwaltungsrats der ÖGK Andreas Huss, MBA – wurde in letzter Zeit darüber diskutiert, das System der wahl(zahn)ärztlichen Versorgung abzuschaffen. Die ÖZÄK hält dazu Folgendes fest:
Die freiwillige Wahlmöglichkeit der Patienten, Leistungen der sozialen Krankenversicherung entweder als Sachleistung bei einem Vertragszahnarzt oder einer Vertragszahnärztin in Anspruch zu nehmen oder Wahlzahnärzte bzw. Wahlzahnärztinnen zu konsultieren und dafür von der Krankenkasse einen entsprechenden Rückersatz zu erhalten, besteht seit Mitte der 1950er Jahre und hat sich seitdem auch immer ohne Probleme bewährt.
Gerade im zahnärztlichen Bereich, in dem die Krankenkassen lediglich eine Grundversorgung anbieten, weshalb sich viele Zahnärzte und Zahnärztinnen dafür entschieden haben, kein Vertragsverhältnis anzustreben, stellt die Wahlbehandlung einen wichtigen Pfeiler der zahnärztlichen Versorgung dar.
In Österreich gibt es genügend Zahnärztinnen und Zahnärzte, allerdings zeigt sich in den letzten Jahren die Tendenz, dass sich immer weniger unserer Kammermitglieder dafür interessieren, einen Kassenvertrag abzuschließen und lieber als Wahlbehandler tätig sind.
Der Grund dafür liegt hauptsächlich darin, dass die mühsamen bürokratischen Auflagen der Krankenkassen eine moderne Zahnmedizin zunehmend unmöglich machen.
Offensichtlich sehen das die Krankenversicherten auch so, weil auch die Patientinnen und Patienten zunehmend Wahlbehandlungen in Anspruch nehmen.
Die Forderung, die Wahlbehandlung und damit die freie Zahnarztwahl der Patientinnen und Patienten abzuschaffen, dürfte daher nur dazu dienen, von den Problemen der Krankenkassen abzulenken.
Sie wird deshalb von der Österreichischen Zahnärztekammer klar abgelehnt!
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