DT News - Austria - Klausurtagung des Österreichischen Dentalverbands 2019

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Klausurtagung des Österreichischen Dentalverbands 2019

v.l.n.r. Herr Dr. Fuhrmann, Herr Michael Stuchlik, Herr Gernot Schuller, Frau Daniela Rittberger, Frau Mag. Martina Jakob, Herr Christian Männer. © ODV
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Mi. 24 April 2019

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WIEN – Am 28. und 29. März trafen sich zahlreiche Geschäftsführer und Unternehmensvertreter im Hotel Ammerhauser in Anthering.

Nach der Begrüßung durch den ODV-Präsidenten Dr. Gottfried Fuhrmann begannen die Vorträge zu verschiedenen rechtlich relevanten Themen. Den Beginn machte Martin Hannemann. Er sprach zum Thema „Datenschutzgrundverordnung nach einem Jahr“ und verwies darauf, dass es zwar in Österreich Sonderregelungen gibt, welche die EU-Norm in manchen Bereichen abschwächt, es trotzdem aber dringend notwendig ist, die entsprechenden Vorkehrungen zu treffen. Besonders sensibel sind im medizinischen Bereich Patientendaten, vor allem auch bei ihrer Übertragung. Anschließend referierte Hansjörg Füssinger zum Thema „ Abrechnung in der Zahnarztpraxis einfach erklärt“ (mit Praxis‐Tipps). Herr Füssinger zeigte in beeindruckender Weise auf, wie durch systematische Vorgehensweise bei der Abrechnung eine Win-win-Situation für Zahnarzt und Patient hergestellt werden kann. Er wies ausdrücklich auf die Wichtigkeit der sorgfältigen Eingabe der erbrachten Leistungen hin.

Medical Device Regulation

In Vertretung von Stefan Smyczko informierte Dr. Fuhrmann über die „Medical Device Regulation (MDR) – Neue gesetzliche Forderungen mit Hilfe des GDDP‐Handbuchs systematisch bearbeiten“. Er verwies darauf, dass die MDR mit 2020 in Kraft tritt und erinnerte Handel und Industrie daran, sich entsprechend vorzubereiten. Als gute, vom ODV angebotene Lösung der Vorbereitung verwies er auf die Regelungen des „Good Dental Distributor Practice“ Handbuchs (GDDP). Dieses ist in der Version 2.0 bereits auf diese neuen Regelungen adaptiert worden. Durch ein entsprechendes Audit wird die bewertete Firma in die Lage versetzt, zu prüfen, ob sie auf die neuen Herausforderungen vorbereitet ist.

Für die Kunden der Firmen, welche berechtigt sind, das GDDP-Logo zu führen, ist dies ein Beweis, dass sich diese Firma streng an die gegebenen gesetzlichen und verordneten Normen hält.

GDDP-Audits 2018

In diesem Zusammenhang erfolgte die Ehrung der Firma Ivoclar Vivadent Austria GmbH als Jahresbeste im Zuge der GDDP-Audits 2018.

In jedem Jahr werden mehrere Audits beziehungsweise Re-Audits durchgeführt und der Jahresbeste bestimmt. Die Übergabe des Pokals erfolgte an Gernot Schuller, Geschäftsführer von Ivoclar Vivadent GmbH und Frau Mag. Martina Jakob, ebenfalls Ivoclar Vivadent. Es sind derzeit folgende Firmen GDDP-zertifiziert:

  • C. Klöss Dental GmbH
  • dental bauer GmbH & Co. KG
  • Dürr Dental Austria GmbH
  • Henry Schein Dental Austria GmbH
  • Ivoclar Vivadent GmbH
  • Kulzer Austria GmbH
  • L. Liehmann & Co. GmbH
  • Pluradent Austria GmbH
  • Profimed VertriebsgmbH.
  • W&H Austria GmbH
  • ZPP Zahnmedizintechnik GmbH

Mitarbeiterführung

Rechtsanwalt Mag. Sebastian Boecker informierte die Anwesenden über „Arbeitszeitregelung, Aufzeichnungspflichten, Ruhezeiten“. Mit Hinblick auf die unterschiedlichen Firmen- und Kollektivvertragszugehörigkeiten der Anwesenden konnte er sich nur auf allgemeingültige Aussagen der gesetzlichen Regelungen berufen. Durch Zwischenfragen aus dem Kreis der Zuhörer wurde es aber möglich, auch Einzelsituationen zu berücksichtigen. Viele Fragen betrafen die spezielle Situation im Vertrieb durch Reisezeiten und ausstellungsbedingte Arbeitszeiten an Wochenenden. Einen aktuellen Abschluss des Vortrags bildete die Erläuterung der „Karfreitags-Regelung“.

Dr. Reinhard von Aufschnaiter, HR-Berater und Wirtschaftstrainer, widmete sich nachfolgend dem Hauptthema der Klausurtagung: „Führungsmodelle – die Kompetenz der Mitarbeiter fördern“.

Das gemeinsame Abendessen bildete nicht nur einen tollen kulinarischen Ausklang des Tages, sondern bot auch noch in den Abendstunden eine gute Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch und der „Erfüllung“ der Vereinsstatuten, nämlich der Förderung der zwischenbetrieblichen Zusammenarbeit.

Am Freitagvormittag wurde, mit verschiedenen Gruppenarbeiten und Diskussionen aufgelockert, das Klausurthema fortgesetzt. Die anschließenden Anfragen beim Referenten und die angeregten Gespräche beim abschließenden Mittagessen zeigten das Interesse der Tagungsteilnehmer an diesem Thema.

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