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Härtefall-Fonds: Eine Milliarde Euro als Soforthilfe

Auch Österreichs Zahnärzte profitieren von den Härtefall-Fonds. © DesignRage - Shutterstock.com
Österreichische Zahnärztekammer

Österreichische Zahnärztekammer

Fr. 15 Mai 2020

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WIEN - Der Härtefall-Fonds mit einem Volumen von vorerst einer Milliarde Euro ist eine rasche Erste-Hilfe-Maßnahme der Bundesregierung für die akute finanzielle Notlage in der Corona-Krise.

Die Bearbeitung der Anträge erfolgt nicht durch die Zahnärztekammer, sondern durch die Wirtschaftskammer.

Der Härtefall-Fonds mit einem Volumen von vorerst einer Milliarde Euro ist eine rasche Erste-Hilfe-Maßnahme der Bundesregierung für die akute finanzielle Notlage in der Corona-Krise. Er unterstützt all jene Selbstständigen, die jetzt keine Umsätze haben, bei der Bestreitung ihrer Lebenshaltungskosten. Das Geld ist ein einmaliger Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden.

Die Anträge können seit dem 27. März 2020 und bis zum 31. Dezember 2020 gestellt werden. Es sind für alle anspruchsberechtigten Antragsteller  ausreichend  finanzielle Mittel reserviert. Die Anträge werden nach der Reihenfolge des Einlangens bearbeitet.

Voraussetzungen

Grundsätzlich können sowohl niedergelassene Zahnärzte als auch Wohnsitzzahnärzte Unterstützungen aus diesem Fonds beantragen, sofern sie weniger als zehn Angestellte (Vollzeitäquivalente) beschäftigen und weniger als zwei Mio. Euro Umsatz aufweisen.

Es gibt allerdings noch folgende Anspruchsvoraussetzungen:

  • Eintragung in die Zahnärzteliste vor dem 1. Januar 2020
  • Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent im Vergleich zum Vormonat sowie Unfähigkeit, die laufenden Kosten zu decken; behördliches Betretungsverbot
  • Letztes bekanntes Jahreseinkommen nicht höher als 58.464 Euro (2019), 57.456 Euro (2018), 55.776 Euro (2017) und nicht niedriger als 5.527,92 Euro
  • Keine weiteren monatlichen Einkünfte (z. B. aus Vermietung und Verpachtung,  Kapitaleinkünfte) höher als 460,66 Euro

Höhe der Förderung

Phase 1 – Soforthilfe:

  • Bei Nettojahreseinkommen unter 6.000 Euro: 500 Euro
  • Bei Nettojahreseinkommen über 6.000 Euro: 1.000 Euro

Phase 2:

Maximal 2.000 Euro pro Monat auf maximal drei Monate.

Ausführliche Informationen zur Phase 2 stellt die Zahnärztekammer hier bereit.

Alle weiteren Detailinformationen zu den Härtefall-Fonds finden Sie unter www.wko.at/service/haertefall-fonds-epukleinunternehmen.html. 

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