WIEN – ÖVP und Grüne legten kürzlich erneut einen Antrag zur Einführung des Fachzahnarztes bzw. der Fachzahnärztin für Kieferorthopädie vor, wobei die zentralen Inhalte der ursprünglichen Vorlage unverändert bleiben.
Einen neuerlichen Anlauf zur Einführung des Fachzahnarztes bzw. der Fachzahnärztin für Kieferorthopädie unternahm kürzlich der Gesundheitsausschuss, nachdem das Inkrafttreten der ursprünglichen Regierungsvorlage, die von allen Fraktionen einhellig beschlossen worden war, durch den Einspruch der Bundesländer Wien, Burgenland und Kärnten verhindert worden ist. Stein des Anstoßes waren die Bestimmungen über die Genehmigung von kieferorthopädischen Lehrpraxen durch die Zahnärztekammer, die im - erneut einstimmig angenommenen - Antrag der Regierungsfraktionen nun nicht mehr enthalten sind.
Laut einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs gingen die maßgeblichen behördlichen Zuständigkeiten im ärztlichen Ausbildungsstättenrecht zum 1. Jänner 2023 von der Ärztekammer auf die Landeshauptleute über. Um dafür noch rechtzeitig die legistischen Grundlagen zu schaffen, brachten ÖVP und Grüne einen umfassenden Abänderungsantrag ein, der aber erst kurzfristig an die Fraktionen übermittelt wurde. Dies sorgte für ziemlichen Unmut in den Reihen der Opposition, die dem Ärztegesetz dann auch die Zustimmung verweigerte. Weiters auf der Agenda standen die Verlängerung der Geltungsdauer zahlreicher COVID-19-Bestimmungen in insgesamt zehn Gesetzesmaterien, wobei ÖVP und Grüne auch dazu noch einige Abänderungen einbrachten. Diese betrafen die Ausnahmeregelungen für die Verwendung von sogenannten Fernrezepten in Apotheken sowie für die Verschreibung von Suchtgiftrezepten.
Fachzahnarzt bzw. Fachzahnärztin für Kieferorthopädie soll nun auch in Österreich eingeführt werden
ÖVP und Grüne legten erneut einen Antrag zur Einführung des Fachzahnarztes bzw. der Fachzahnärztin für Kieferorthopädie vor, wobei die zentralen Inhalte der ursprünglichen Vorlage unverändert bleiben. Im Konkreten geht es um die Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Ausbildung und die Etablierung einer speziellen Berufsbezeichnung im Zahnärztegesetz sowie parallel dazu um die Verankerung der in diesem Zusammenhang anfallenden neuen Aufgaben der berufsrechtlichen Kammer im Zahnärztekammergesetz. Österreich gehört nämlich bis dato zu den wenigen Ländern in der EU, in denen der Beruf des Fachzahnarztes bzw. der Fachzahnärztin für Kieferorthopädie noch nicht gemäß den europarechtlichen Vorgaben geregelt ist. In Kraft treten sollen die neuen Bestimmungen nun ein Jahr später als geplant, nämlich am 1. September 2023 (2962/A). Der Antrag wurde einstimmig angenommen.
Als Qualifikationsnachweis gilt in Hinkunft der Abschluss einer postpromotionellen fachzahnärztlichen Ausbildung in der Kieferorthopädie, die ein theoretisches und praktisches Studium in Form eines zumindest dreijährigen Universitätslehrgangs auf Vollzeitbasis umfasst. Für die neue Berufsbezeichnung "Fachzahnarzt bzw. Fachzahnärztin für Kieferorthopädie" können sich Angehörige des zahnärztlichen Berufs auch dann qualifizieren, wenn sie die unter dem Titel "erworbene Rechte" angeführten Voraussetzungen erfüllen. Dazu zählen folgende Anforderungen: Abschluss einer entsprechenden kieferorthopädischen Ausbildung, die vor dem 1. September 2023 begonnen wurde, mindestens fünfjährige Ausübung des zahnärztlichen Berufs in Österreich innerhalb der letzten zehn Jahre, mindestens drei Jahre überwiegende kieferorthopädische Tätigkeit in den letzten fünf Jahren sowie Überprüfung der Qualifikationen durch eine Prüfungskommission.
Nachdem in Absprache mit den Ländern entsprechende Adaptierungen vorgenommen worden waren, sollte der Einführung des Fachzahnarztes bzw. der Fachzahnärztin für Kieferorthopädie nichts mehr im Wege stehen, nahm Ralph Schallmeiner (Grüne) zum diesbezüglichen neuen Antrag der Regierungsfraktionen Stellung. Josef Smolle (ÖVP) sprach von einem wichtigen Schritt vor allem im Sinne der Zahngesundheit von Kindern.
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