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ELGA: Heftige Kritik der Kammern

Das Projekt ELGA stößt bei Ärzte/-innen und Zahnärzte/-innen auf heftige Kritik. (Foto: sheff)
Anja Worm

Anja Worm

Fr. 10 Juni 2011

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WIEN - Die Österreichische Zahnärztekammer (ÖZÄK) sieht keinen Nutzen in der neuen elektronischen Gesundheitskarte. Die Ärztekammern warnen vor einer Flut und dem Missbrauch von Daten.

Schon seit Monaten weisen Vertreter der Ärzteschaft auf Probleme in Bezug auf die neue elektronische Gesundheitskarte, kurz ELGA, hin. In einer Stellungnahme der ÖZÄK, die der Dental Tribune vorliegt, wird der Nutzen der ELGA in Zweifel gezogen. „Die Österreichische Zahnärztekammer sieht jedenfalls im derzeitigen Entwicklungsstadium keinerlei Nutzen durch die ELGA – weder für die Patienten noch für die  Zahnärzte“, so der Standpunkt der ÖZÄK. „Durch die umfassende Opting-out-Möglichkeit des Patienten entsteht ein höchst unvollständiges und verzerrtes Bild der Patientendokumentation, was wegen der permanenten, nicht auszuschließenden Gefahr fehlender oder von vornherein nicht vorhandener  Gesundheitsdaten zu enormen Problemen sowohl die Gesundheit der Patienten betreffend als auch betreffend allfällige Haftungen von Zahnärzten führen kann.“ Und weiter: „Das vorgegebene Ziel des Gesetzgebers, Behandlungsprozesse zu optimieren, wird eindeutig verfehlt.“

Die ÖZÄK schlägt hingegen vor, Notfalldaten, wie etwa über vorhandene Allergien oder Informationen über verordnete Medikamente, auf der elektronischen Gesundheitskarte zu speichern. Die Vertreter der  Zahnärzteschaft weisen in ihrer Stellungnahme daraufhin, dass die zahnärztliche Behandlung „sehr häufig eine Akutbehandlung“ sei. Insofern könnten die Behandler/-innen wenig mit älteren Röntgenaufnahmen anfangen, die auf der Chipkarte gespeichert werden sollen. „Insofern ist schon der theoretische Ansatz der ELGA im zahnärztlichen Bereich häufig falsch“, so die ÖZÄK.

Auch die Ärztekammern kritisieren das Projekt ELGA. In einer Stellungnahme der Ärztekammer Niederösterreich, die Ende Mai veröffentlicht wurde, wird der Ansatz zwar gelobt, dass die Patientendaten  gespeichert und bei Bedarf genutzt werden können. Doch die Umsetzung sei nicht zielführend. „Wenn einfach nur alle medizinischen Informationen wie sie anfallen gespeichert werden, entsteht ein  Datenkonvolut, aus dem man ohne Nachbearbeitung mit der Zeit immer weniger nützliche
Informationen gewinnen kann“, sagte Dr. Christoph Reisner, Präsident der NÖ Ärztekammer. Reisner schlägt vor, die Informationen, die für eine weitere Behandlung notwendig sind, herauszufiltern. Dass die Ärzte/-innen diese Aufgabe übernehmen und „nebenher“ die neue Gesundheitskarte warten, sei aufgrund des enormen Arbeitspensums nicht möglich. Reisner macht daher einen konkreten Vorschlag: die Hausärzte/-innen sollten diese Aufgabe übernehmen. „Unsere Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmediziner verfügen im Rahmen ihrer Tätigkeit in ihren Ordinationen heutzutage flächendeckend über alle notwendigen EDV-Instrumente, um eine preiswerte, effektive Kanalisation und Pflege aller Patientendaten zu gewährleiste“, so der Präsident der NÖ Ärztekammer. „Bei den jeweiligen
Hausärztinnen und Hausärzten müssten alle wichtigen Informationen zusammenlaufen, das wäre ideal. Es fehlt lediglich der politische Wille, dieses Modell einer schlanken Lösung auch umzusetzen."

Auch die Österreichische Ärztekammer (ÖAK) äußerte im April Vorbehalte gegen den Entwurf der ELGA. Walter Dorner, ÖAK-Präsident, kritisierte, wer auf die gesamten Daten Zugriff hat. Eine „Blanko-Verordnungsermächtigung“ sei „indiskutabel“. Die Zugriffsberechtigung müssten im Konsens entwickelt und im Gesetz festgeschrieben werden, so der ÖAK-Vertreter.

 

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