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Minister rügt Kammer

Das ehemalige Hauptschulgebäude in Stein bei Krems ist der künftige Sitz der Danube Private University. (Foto: DPU)
Jürgen Pischel, DT

Jürgen Pischel, DT

Mo. 11 Oktober 2010

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WIEN – Der Bundesgesundheitsminister Alois Stöger (SPÖ) rügt die Österreichische Zahnärztekammer (ZÄK) für ihre Positionierung gegenüber der Danube Private University (DPU) und stellt die rechtliche Lage dar.

In einer Aufsichtsanordnung hat Stöger die Standesvertretung bereits heuer am 3. Mai darüber informiert, dass entgegen Behauptungen von Spitzenfunktionären die Absolventen/-innen des Zahnmedizinstudiums an der DPU in Krems – soweit sie sich in Österreich niederlassen wollen – in die „Zahnärzteliste“ eingetragen werden müssen. Dazu erklärt Minister Stöger in der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Andreas Karlsböck, der einzige Zahnarzt im österreichischen Parlament, vom 19. Juli dieses Jahres: „Das Zahnärztegesetz (ZÄG), BGBl. I Nr. 154/2005, in der geltenden Fassung, sieht als für die Ausübung des zahnärztlichen Berufs erforderliche inländische Berufsqualifikation ‚ein an einer Medizinischen Universität in der Republik Österreich erworbenes Doktorat der Zahnheilkunde‘ vor. Sofern somit ein entsprechender an einer Privat-Universität erworbener Studienabschluss in der Zahnheilkunde, die nach den Bestimmungen des Universitäts-Akkreditierungsgesetzes, BGBl. I Nr. 168/1999, akkreditiert wurde, dem an einer öffentlichen Medizinischen Universität erworbenen Doktorat der Zahnheilkunde gleichgehalten ist, gilt dieser auch als Qualifikationsnachweis nach dem Zahnärztegesetz.“

Mit dieser Darlegung der Rechtslage „im Rahmen des Aufsichtsrechtes“ an die Zahnärztekammer – Wissenschaftsministerin Prof. Dr. Beatrix Karl bestätigt diese Rechtsposition – wollte Stöger „zur Beseitigung von Missverständnissen und zur Vermeidung von Fehlinformationen und Verunsicherungen in dieser Angelegenheit“ beitragen. „Im Übrigen sollten jegliche Umstände, die für den akademischen Standort Österreich schädlich sein könnten, vermieden werden“, so der Minister, an die ZÄK gerichtet, weiter. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) möchte jegliche Verunsicherung von Studierenden vermieden sehen. Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass die Zahnärztekammern in Deutschland aufgrund des „Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde“ (Bundesgesetzblatt I S. 983 vom 24. Juli 2010) mit der erfolgreichen Absolvierung des DPUZahnmedizinstudiums diese für die Approbation als Zahnarzt anerkennen. Als Ausbildungsnachweis gilt in Deutschland der „Bescheid über die Verleihung des akademischen Grades „Doktor der Zahnheilkunde“.

Laut Akkreditierung des Österreichischen Akkreditierungsrates und bestätigt vom Wissenschaftsministerium ist die DPU berechtigt, das Diplomstudium „Zahnmedizin“ am Standort Krems/Niederösterreich durchzuführen und den akademischen Grad „Dr. med. dent.“ zu verleihen. Gemäß § 3. Abs. 1 Universitäts-Akkreditierungsgesetz (UniAkkG) haben die akademischen Grade, die die DPU verleiht (z.B. „Dr. med. dent.“) die rechtliche Wirkung, die die akademischen Grade staatlicher Universitäten haben. Hinsichtlich der Rechtswirkung der akademischen Grade bestehen daher keine Unterschiede, ein Doktorat der DPU ist daher einem Doktorat einer staatlichen Universität gleichzuhalten (vgl. § 7 Abs. 1 Z. 1 Zahnärztegesetz).

Der Kampf einzelner ZÄK-Funktionäre ist umso unverständlicher, als sie keinerlei Anmerkungen dazu haben, dass bereits zahlreiche österreichische Studierende der Medizin und Zahnmedizin ohne großes Aufsehen ihr Studium an privaten Universitäten in benachbarten EU-Staaten, vor allem in Ungarn, Rumänien und Bulgarien, absolvieren. Besonders erbost sind zunehmend österreichische Zahnärzte/-innen (an der DPU studieren derzeit 130 junge Menschen, davon 125 Kinder von Zahnärzten/-innen), die mit dem Studienangebot wie -bedingungen beste Erfahrungen gemacht haben und von hohen Studienanforderungen überzeugt sind, dass sie öffentlich von Zahnärztefunktionären gleichsam als „Idioten, weil sie ihre Kinder an die DPU geschickt haben“ abgestempelt und beleidigt werden.

Minister Stöger – bestätigt von Wissenschaftsministerin Karl – stellt eindeutig zur ZÄK-Kritik an der DPU fest: „Das Universitäts-Akkreditierungsgesetz sieht keinerlei Kompetenzen bzw. Begutachtungsrechte der zahnärztlichen Standesvertretung (ÖÄK und ÖZÄK) im Rahmen von Akkreditierungsverfahren für Medizin- und Zahnmedizinstudiengänge vor.“

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