Wien – Nach konstruktiven Gesprächen konnte die Österreichische Zahnärztekammer eine Einigung mit der Krankenfürsorgeanstalt für Bedienstete der Stadt Wien (KFA Wien) über Amalgamersatzfüllungen erzielen.
Die Einigung entspricht dem Modell, welches Ende 2024 mit der BVAEB abgeschlossen werden konnte. Ab 1. April 2025 sind Glasionomerzemente und Alkasite kassenfinanzierte Füllungsmaterialien, wobei die Letztentscheidung beim behandelnden Vertragszahnarzt bzw. bei der behandelnden Vertragszahnärztin liegt.
Ausdrücklich festgehalten im Vertrag ist zudem, dass Komposit im Seitzahnbereich eine Privatleistung bleibt. Die bisherigen Amalgamersatz-Positionen werden mit den allgemeinen Füllungspositionen im Seitzahnbereich zusammengeführt, wobei die Höhe der neuen Tarife den bisherigen Amalgamersatz-Tarifen entspricht:
| Pos.Nr. |
|
Tarif in EUR netto |
| 6 |
Einflächenfüllung (einschließlich Unterlage) |
47,20 |
| 7 |
Zweiflächenfüllung (einschließlich Unterlage) |
61,10 |
| 8 |
Drei- oder Mehrflächenfüllung (einschließlich Unterlage) |
80,10 |
| 9 |
Aufbau mit Höckerdeckung |
127,20 |
Darüber hinaus konnten sich ÖZÄK und KFA Wien auf ein Pilotprojekt „Mundhygiene für Erwachsene“ verständigen. So wird eine neue Position Nr. 66 „Mundhygiene für Erwachsene“ geschaffen, welche pro Versicherten einmal pro Jahr abgerechnet werden kann. Der Tarif hierfür beträgt 115 €, wobei der:die Patient:in einen 20%igen Selbstbehalt zu tragen hat. Somit beträgt der Tarif der KFA Wien 92 € und der Selbstbehalt des:der Patienten:in 23 €. Das Pilotprojekt läuft von 1. April 2025 bis 31. März 2027, wobei vereinbart ist, dass spätestens ab Herbst 2026 Gespräche über die Verlängerung des Projekts stattfinden werden. Die Einhebung des Selbstbehalts des:der Patienten:in dieser neuen Position erfolgt ebenso wie alle anderen Selbstbehalte (siehe Anlage) ab 1. April direkt durch den Vertragszahnarzt bzw. die Vertragszahnärztin.
Diese Einigung zeigt erneut, dass die ÖZÄK konstruktiv daran arbeitet, in den Bereichen Amalgamersatz sowie Prävention zufriedenstellende Lösungen sowohl für Vertragszahnärzt:innen als auch für Patient:innen zu erreichen. Mit der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) und der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS) gibt es zwar weiterhin keine Einigung über Amalgamersatzfüllungen, doch laufen diese Gespräche seit Jahresbeginn ebenfalls in konstruktiver Atmosphäre. Für Versicherte von ÖGK und SVS ist für die normalen Füllungen im Seitzahnbereich weiterhin ausschließlich Steinzement Vertragsinhalt, während Glasionomerzement nur für Schwangere, stillende Mütter und Kinder bis 15 Jahre Kassenleistung ist. Alle weiteren Materialien sind Privatleistungen.
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