Wien – Die Österreichische Zahnärztekammer hat das letzte Angebot der ÖGK über Amalgamersatzfüllungen nicht annehmen können, da es sowohl medizinisch, als auch wirtschaftlich nicht zielführend gewesen wäre. Daher gilt auch ab 1. Jänner 2025 vollumfänglich der bestehende Kassenvertrag, nur eben ohne das dann EU-weit verbotene Dentalamalgam.
Mit Steinzement gibt es jedoch weiterhin ein Füllmaterial im Seitzahnbereich als Kassenleistung. Somit besteht kein vertragsloser Zustand, denn Patient:innen erhalten auch 2025 Seitzahnfüllungen als e-card-Leistung.
Die nunmehrige Vorgehensweise der ÖGK, einzelnen Vertragszahnärzt:innen individuelle Abrechnungsvereinbarungen, die nicht mit deren gesetzlicher Interessensvertretung abgestimmt sind, anzubieten, muss als klarer Angriff auf die österreichische Sozialpartnerschaft gesehen werden. Die Österreichische Zahnärztekammer warnt alle Vertragszahnärzt:innen in Österreich, diese Abrechnungsvereinbarung zu unterschreiben, da damit erhebliche Haftungsrisiken einhergehen.Darüber hinaus sorgt diese Vorgehensweise der ÖGK für Verunsicherung unter Patient:innen wie auch unter Zahnärzt:innen. Dazu zählen auch die bewusst verbreitenden Falschmeldungen über eine vermeintliche Einigung über Amalgamersatzfüllungen in Vorarlberg.Die Österreichische Zahnärztekammer möchte in diesem Zusammenhang klarstellen, dass die Einigung zwischen der Vorarlberger Zahnärztekammer und der ÖGK-Landesstelle Vorarlberg lediglich die Weiterführung der bisherigen Verträge (Vorarlberger Abrechnungsübereinkommen) umfasst. Es wurde weder ein neuer Vertrag, noch eine Sondervereinbarung oder ein spezifisches Material für den Seitzahnbereich ausverhandelt. Die positiven Gespräche in Vorarlberg sollen offensichtlich zum Anlass genommen werden, um von der ÖGK Druck auf die Österreichische Zahnärztekammer auszuüben. Die Vorarlberger Zahnärztekammer und die Österreichische Zahnärztekammer sprechen hierbei mit einer Stimme.
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