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Zahnmedizin ist auch in COVID-19-Zeiten sicher

Auch in Zeiten der Pandemie sollten Patienten zahnärztliche Behandlungen nicht aufschieben. © FrameStockFootages - Shutterstock.com
Österreichische Zahnärztekammer

Österreichische Zahnärztekammer

Fr. 27 November 2020

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WIEN - CED (Rat der Europäischen Zahnärzte) und ÖZÄK (Österreichische Zahnärztekammer) empfehlen gemeinsam auch in Zeiten der Pandemie zahnärztliche Behandlungen nicht aufzuschieben.

Der Rat der Europäischen Zahnärzte (Council of European Dentists/CED) hat folgende aktuelle Presseaussendung herausgegeben, der sich auch die Österreichische Zahnärztekammer vollinhaltlich anschließt:

Die COVID-19-Pandemie hatte 2020 sofort Auswirkungen auf die Zahnheilkunde. Am Beginn dieser öffentlichen Gesundheitskrise haben die europäischen Regierungen eine Reihe von Gegenmaßnahmen ergriffen, die regionale und nationale Lockdowns, Ausgehverbote, Quarantäneregeln, Sperrstundenregelungen und Reisebeschränkungen und -verbote umfasst haben. Überall in Europa wurde die Erbringung zahnärztlicher Behandlungen massiv erschwert, indem die Zahnärzte auf die Erbringung von Notdienstleistungen eingeschränkt wurden.

Die ansteigende Zahl von COVID-19-Fällen in Europa und die neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Sicherheit der Erbringung von zahnärztlichen Leistungen motiviert den CED dazu, diesmal eine ungehinderte Fortsetzung der zahnärztlichen Tätigkeit zu empfehlen.

Trotz der durch COVID-19 verursachten Neuentwicklungen, zeigt die vorhandene wissenschaftliche Evidenz, dass die Zahnheilkunde auch weiterhin für die Patientinnen und Patienten, für das gesamte zahnärztliche Team und für die Zahnärztinnen und Zahnärzte selbst sicher bleibt! Die vorhandene effektive persönliche Schutzausrüstung und deren standardisierte Anwendung schützt sowohl Patientinnen und Patienten als auch das zahnärztliche Personal.

Die Sicherheit unserer Patientinnen und Patienten ist das allerhöchste Ziel unseres Berufs, weshalb das zahnärztliche Team alle bisherigen und auch neu entstandenen Richtlinien der Patientenbehandlung beherzigt. Trotzdem besteht die Gefahr, dass sowohl die Mundgesundheit als auch die gesamte Gesundheit der europäischen Bevölkerung deswegen geschädigt werden könnte, weil von der Politik weder spezifische Empfehlungen noch wissenschaftliche Daten vorliegen, die sich explizit auf die Mundgesundheit beziehen. Nicht nur Notfallbehandlungen, sondern die gesamte Zahnheilkunde, sowohl die Behandlung selbst als auch die Prävention, stellt einen essentiellen Bestandteil der menschlichen Gesundheit dar und darf deshalb auch nicht auf Post-Corona-Zeiten verschoben werden!

CED-Präsident Dr. Marco Landi: „Die europäischen Zahnärzte waren immer bemüht, moderne, sichere und hochqualitative, sowie Risken minimierende Zahnmedizin zu erbringen. Seit dem Beginn dieser Pandemie standen die Zahnärztinnen und Zahnärzte gemeinsam mit allen anderen Gesundheitsberufen an der Front und haben immer – während sie weiterhin die Interessen der Patientinnen und Patienten im Blick hatten – unter sicheren Bedingungen ihre Leistungen erbracht. Sie werden dies auch zukünftig trotz teilweise widriger Umstände so machen!“

ÖZÄK-Präsident MR Dr. Thomas Horejs: „Was in Europa gilt, gilt umso mehr selbstverständlich auch für Österreich. Die österreichischen Zahnärztinnen und Zahnärzte haben mittlerweile gelernt, qualitätsvolle und sichere Zahnheilkunde auch unter den Umständen der Pandemie zu erbringen, umso mehr als zwischenzeitlich zahlreiche wissenschaftliche Expertisen belegen, dass die zahnärztlichen Ordinationen sicher sind. Ein Aufschieben zahnärztlicher Behandlungen und von Prophylaxeleistungen kann zu schweren Gesundheitsschäden in der Zukunft führen!“

Der CED ist eine europäische, nicht auf Gewinn ausgerichtete Gesellschaft, die über 340.000 Zahnärzte in 31 europäischen Ländern, die in 33 nationalen Zahnärzteorganisationen organisiert sind, vertritt. Der CED wurde 1961 mit dem Ziel gegründet, die Europäische Kommission in allen Fragen, die den zahnärztlichen Beruf betreffen, zu beraten. Ziel des CED ist es, hohe Standards in der Mundgesundheit und der Zahnmedizin, verbunden mit einer an der Patientensicherheit ausgerichteten Berufsausübung, zu propagieren und somit zur öffentlichen Gesundheit beizutragen. Der CED ist im europäischen Transparenzregister mit der ID-Nummer 4885579968-84 eingetragen.

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