Die österreichischen Zahnärzte stören sich an der von der EU geforderten flächendeckenden Anwendung sogenannter "sicherer Instrumente im medizinischen Bereich". Die Mediziner warnen im Falle einer Umsetzung vor Behandlungen ohne Narkose.
"Sichere Nadeln" seien im Mund nicht anwendbar – Die Behandlung müsse dann entweder in Vollnarkose oder ohne Narkose erfolgen
Die österreichischen Zahnärzte stören sich am Verordnungsentwurf des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz in der von der EU geforderten flächendeckenden Anwendung sogenannter "Sicherer Instrumente im medizinischen Bereich". Die Mediziner warnen im Falle einer Umsetzung vor Behandlungen ohne Narkose.
Ziel der Verordnung ist es, die Verletzungszahl der Mitarbeiter in der Gesundheitsbranche mit Spritzen zu minimieren, da sich sich dabei bedrohlichen Erregern aussetzen. "Aber die sicheren Spritzen sind im Mund nicht anwendbar, da sie zu groß sind, um auf kleiner Fläche gut zu arbeiten", sagte Kammeramtsdirektor Jörg Krainhöfner. In einer Aussendung der Zahnärztekammer hieß es zuvor, es sei unmöglich mit diesen (für das Personal verletzungssicheren) Nadeln einzelne Nervenbündel zur Betäubung genau zu treffen. Bei der Entwurf-Erarbeitung sei offenbar nur an Spitäler gedacht, auf die Anwendung in Ordinationen aber vergessen worden, hieß es.
Lokalanästhesien wären unmöglich
"Wir hoffen auf eine Änderung des Verordnungsentwurfs. Die sicheren Nadeln sollen nur dort verpflichtend werden, wo sie tatsächlich praktisch anwendbar sind", forderte Krainhöfner. Die geplante Regelung bedeute bei Umsetzung, dass Lokalanästhesien unmöglich würden. Die zahnärztliche Behandlung müsse dann entweder in Vollnarkose oder ohne jede Narkose erfolgen. Im Ministerium war vorerst niemand für eine Stellungnahme erreichbar.
Die Kammer stört aber noch etwas gehörig: Die Initiative "Safety First!", die kürzlich bekanntgegeben hatte, die rasche Verabschiedung der der Nadelstichverordnung durch das Ministerium zu unterstützen und bei der genauen Ausformulierung mitarbeiten zu wollen, werde ihrerseits von einem Hersteller sicherer Spritzen unterstützt, kritisierte Krainhöfner.
Grundsätzlich geht es bei der Verordnung um eine fristgerechte Umsetzung der "EU-Richtlinie 2010/32/EU zur Vermeidung von Verletzungen durch scharfe/spitze Instrumente im Krankenhaus- und Gesundheitssektor", die von allen EU-Staaten bis zum 11. Mai 2013 im nationalen Recht verankert werden muss. Laut "Safety First!" verletzten sich nach Schätzung der Europäischer Kommission jährlich 1,2 Millionen Mitarbeiter im Gesundheitswesen.
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