WIEN - Kassenambulatorien werden aufgerüstet - Kammerspitze muss entscheiden - machen die Praxen mehrheitlich mit? Diese Frage beschäftigt derzeit die Bundesspitze. Außerdem dreht sich die Diskussion darum, ob Praxisinhaber ihre Verträge mit den Kassen zurücklegen sollen.
Seit Mitte November warten die Landeszahnärztekammern mit ihren Zahnarztpraxen auf die Entscheidung der Bundesspitze, ob nun nach dem Beharren von Bundesgesundheitsminister Alois Stöger auf der Erweiterung des Behandlungsspektrums der Kassenambulatorien der vertragslose Zustand ausgerufen werden soll oder nicht. Das heißt, ob die Vertragszahnärzte aufgefordert werden sollen, ihre Kassenverträge ruhen zu lassen bzw. zurückzulegen.
Vorschlag für Privatleistungen
Zur Sanierung der defizitären Kassenambulatorien hat das BMG vor wenigen Wochen dem Ministerrat den Vorschlag vorgelegt, dass diese auch „Privatleistungen“, also z.B. Implantatversorgungen, Brücken etc. erbringen und mit dem Versicherten privat abrechnen können. Ausgenommen sollen nur „Luxusversorgungen“ sein, ohne dass diese gesondert definiert sind, sodass jedem Ambulatoriumschef die Festlegung von „Luxus“ überlassen bleibt. Der bisher für die Ambulatorien noch eingeschränkte Katalog der Erbringung von Leistungen, die den Vertragsfachärzten für Zahn-Mund-Kieferheilkunde zur Kassenpatienten-Versorgung zur Verfügung stehen, soll künftig auch voll in den Kasseneinrichtungen erbracht werden können. Dies soll auch für die Tarife für Zusatzpositionen für Sonderleistungspatienten gelten. Darin sind z.B. auch Inlays/Onlays, Composite/Metall, Stiftverankerungen, Augmentationen, Anker-/Geschiebe-/Teleskopkronenversorgungen enthalten wie natürlich auch Implantationen.
Können sich Praxen vertragslosen Zustand leisten?
Nachgegeben hat Minister Stöger scheinbar in der Frage, ob die Kassen auch Ambulatorien nach Belieben eröffnen können, wofür den Zahnärztekammern ein „Mitanhörungsrecht“ eingeräumt werden soll. Zwei wichtige offene Fragen beschäftigen nun die Zahnärzteschaft und ihre Kammerfunktionäre. Erstens natürlich, wie wird die Bundesspitze entscheiden, geht man durch die Ausrufung des vertragslosen Zustandes in die Konfrontation mit Minister Stöger und den Krankenkassen wie dem Hauptverband oder belässt man es bei Protestaktionen mit scharfen Ankündigungen.
Österreich zweigeteilt
Die zweite Frage ist für die Haltung der Zahnärzteschaft von noch größerer Bedeutung, nämlich nach der Beteiligungsquote unter den Praxisinhabern bei der Aufforderung, die Verträge zurückzulegen. In einzelnen Landeskammern glaubt man dies nicht ohne eine entsprechende Urabstimmung vollziehen zu können und fürchtet, dass viele Zahnarztpraxen „es sich gar nicht leisten können, mit den Kassen zu brechen“. Insgesamt scheint Österreich in der Frage „vertragsloser Zustand Ja/Nein“ zweigeteilt zu sein. Für Wien, Burgenland, Niederösterreich und Oberösterreich bezweifeln viele, ob eine Mehrheit der Praxen offen ist für die Vertragsniederlegung oder ob viele es sich aus der Abhängigkeit gegenüber den Banken, die die Praxisfinanzierung nur gegen eine Abtretung der Kassenumsätze bekommen haben, überhaupt leisten können. Besonders Kassenpraxen, die erst 10 oder 15 Jahre „offen haben, sollen oft noch unter besonderem Bankendruck stehen“.
Große Bereitschaft, den Kassen und Stöger durch Ausrufung des vertragslosen Zustandes Druck zu machen, zu zeigen, „dass man mit den Zahnärzten nicht alles machen kann“, bestehe im Salzburger Land, in Vorarlberg, Kärnten, Teilen Tirols und der Steiermark.
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