WIEN – Mit dem 1. Juli 2015 ist eine Versorgungslücke geschlossen, die lange Zeit diskutiert und Anfang 2014 beschlossen wurde. Das „neue Leistungspaket für mehr Zahngesundheit“ stellt der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger ab sofort bereit.
So kann eine frühkindliche Versorgung bei schweren Fehlstellungen und bestimmten Indikationen bereits ab dem 6. Lebensjahr übernommen werden. Der Hauptverband schreibt weiterhin: „Wer bis zum 18. Lebensjahr aus medizinischen Gründen eine Zahnspange braucht, erhält diese in Zukunft als Leistung der Krankenkasse ohne Zuzahlung. Die Versorgung dieser Kinder und Jugendlichen ist somit nicht mehr davon abhängig, ob sich die Eltern die Behandlungskosten in Höhe von bis zu 5.000 Euro leisten können.“ Genauer gesagt sind es bis zu 4.450 Euro, die gewährt werden, wenn die Bedingungen erfüllt sind. Der Hauptverband rechnet mit 30.000 Fällen pro Jahr, denen diese Unterstützung gewährt werden könnte, 8.000 davon bereits im frühkindlichen Alter.
Ob eine schwere Fehlstellung vorliegt, diagnostiziert ein Vertragszahnarzt bzw. Vertragskieferorthopäde. Wenn dieser die Indikation bestätigt, ist es an ihm, eine Bewilligung der Kostenübernahme beim zuständigen Krankenversicherungsträger zu beantragen. 150 Vertragskieferorthopäden stehen bis dato landesweit zur Behandlung bereit, weitere sollen noch hinzukommen. Der Hauptverband schreibt dazu: „Entsprechend dem … von der Trägerkonferenz im Hauptverband beschlossenen Versorgungsplan soll diese Sachleistungsversorgung aber nicht nur durch Verträge mit 180 Kieferorthopäden, sondern auch durch weitere 45 Verträge mit selbstständigen Ambulatorien und Zahnärzten sowie in eigenen Einrichtungen der Krankenkassen sichergestellt werden.“
Wer bereits in Behandlung ist, kann mit seinem Vertragskieferorthopäden besprechen, ob ein Umstieg ins neue Modell und so eine Kostenübernahme möglich ist.
Weitere Fragen beantwortet der Hauptverband in einer Broschüre.
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