- Österreich / Österreich
- Bosnien und Herzegowina / Босна и Херцеговина
- Bulgarien / България
- Kroatien / Hrvatska
- Tschechien & Slowakei / Česká republika & Slovensko
- Frankreich / France
- Deutschland / Deutschland
- Griechenland / ΕΛΛΑΔΑ
- Italien / Italia
- Niederlande / Nederland
- Nordic / Nordic
- Polen / Polska
- Portugal / Portugal
- Rumänien & Moldawien / România & Moldova
- Slowenien / Slovenija
- Serbien & Montenegro / Србија и Црна Гора
- Spanien / España
- Schweiz / Schweiz
- Türkei / Türkiye
- Großbritannien und Irland / UK & Ireland
WIEN – Wenn für Sie keine gesetzliche Ausnahme gilt und Sie weiterhin ELGA nutzen möchten, beantragen Sie bitte dringend die Ausstellung einer neuen e-card mit Foto unter folgendem Link: e-card für freie Berufe.
Die SVS hat sich abermals freundlicherweise bereit erklärt, sich um die Abwicklung der Kartenausstellung zu kümmern.
Gemäß § 31a Abs. 8 ASVG sind bis 31.12.2023 alle e-cards ohne Foto auszutauschen, für die keine Ausnahme besteht. Kann ein Tausch nicht vorgenommen werden, ist die alte e-card zu sperren. Daher müssen mit 1.1.2024 alle e-cards gesperrt werden, die ohne Foto der Karteninhaberin bzw. des Karteninhabers ausgestellt wurden und für die keine gesetzliche Ausnahme gilt. Von der Foto-Pflicht ausgenommen sind Kinder unter 14 Jahren, Senioren ab 70 Jahren sowie Personen, die in Pflegestufe 4, 5, 6 oder 7 eingestuft sind.
Für Personen, die einen aufrechten Krankenversicherungsschutz bei einem der gesetzlichen Krankenversicherungsträger haben, wird üblicherweise automatisch eine neue e-card ausgestellt, kurz bevor die alte Karte gesperrt wird. Ohne gesetzliche Krankenversicherung erfolgt keine automatische Neuausstellung. Wenn Sie also noch eine e-card ohne Foto besitzen, nicht gesetzlich krankenversichert sind und weiterhin ELGA nutzen möchten, müssen Sie selbst eine Neuausstellung beantragen.
Wenn Sie einen österreichischen Reisepass, Personalausweis, Scheckkartenführerschein oder ein Dokument des Fremdenregisters besitzen, wird das Foto für die Produktion Ihrer neuen e-card automatisch zur Verfügung gestellt. Mit dem Foto-Sofort-Check können Sie prüfen, ob derzeit ein Foto für die Produktion einer neuen e-card vorliegt.
Wenn für Sie kein Foto verfügbar ist und keine der oben angeführten gesetzlichen Ausnahmen gilt, müssen Sie ein Foto bringen, damit eine e-card produziert werden kann. Alle Registrierungsstellen sowie die Passbildkriterien und mitzubringenden Dokumente finden Sie unter www.chipkarte.at/foto.
Stichworte:
Mo. 29. April 2024
18:30 Uhr (CET) Vienna
Root caries: The challenge in today’s cariology
Di. 30. April 2024
19:00 Uhr (CET) Vienna
Neodent Discovery: Neoarch Guided Surgery—from simple to complex cases
Fr. 3. Mai 2024
19:00 Uhr (CET) Vienna
Osseointegration in extrēmus: Complex maxillofacial reconstruction & rehabilitation praeteritum, praesens et futurum
Mi. 8. Mai 2024
2:00 Uhr (CET) Vienna
You got this! Diagnosis and management of common oral lesions
Fr. 10. Mai 2024
2:00 Uhr (CET) Vienna
Empowering your restorative practice: A comprehensive guide to clear aligner integration and success
Mo. 13. Mai 2024
15:00 Uhr (CET) Vienna
CREATING MORE PRACTICE TIME THROUGH EFFICIENCY: IMPROVED ACCURACY AND DELEGATION
Mo. 13. Mai 2024
19:00 Uhr (CET) Vienna
To post a reply please login or register