- Österreich / Österreich
- Bosnien und Herzegowina / Босна и Херцеговина
- Bulgarien / България
- Kroatien / Hrvatska
- Tschechien & Slowakei / Česká republika & Slovensko
- Frankreich / France
- Deutschland / Deutschland
- Griechenland / ΕΛΛΑΔΑ
- Italien / Italia
- Niederlande / Nederland
- Nordic / Nordic
- Polen / Polska
- Portugal / Portugal
- Rumänien & Moldawien / România & Moldova
- Slowenien / Slovenija
- Serbien & Montenegro / Србија и Црна Гора
- Spanien / España
- Schweiz / Schweiz
- Türkei / Türkiye
- Großbritannien und Irland / UK & Ireland
Sehr geehrte Mitglieder aller zahnärztlichen Verbände der EU, Präsidenten und Sekretäre,
Sind Sie und Ihre Mitglieder vollständig vorbereitet auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union? Mit der neuen Verordnung, die den Mindeststandard für die Verwendung von Kundendaten durch Organisationen festlegt, ist „Privacy by Design“ zwangsläufig zu einem führenden Prinzip des Datenmanagements geworden. Die DSGVO wurde im April 2016 verabschiedet und wird im Mai 2018 in Kraft treten.
Unabhängig davon, ob Ihre Organisation oder Mitglieder sich innerhalb oder außerhalb der EU befinden, sind Sie mit großer Wahrscheinlichkeit von der DSGVO betroffen und müssen entsprechende Maßnahmen ergreifen oder hohe Geldbußen riskieren.
Jeder hat das Recht auf Schutz personenbezogener Daten
Personenbezogene Daten können gemäß EU-Recht nur unter strengen Auflagen zu einem rechtmäßigen Zweck legal erhoben werden. Darüber hinaus müssen Personen oder Organisationen, die personenbezogene Daten erheben und verwalten, diese vor Missbrauch schützen und bestimmte Rechte der Dateneigentümer gemäß EU-Recht einhalten.
Jeden Tag übermitteln innerhalb der EU Unternehmen, Behörden und Privatpersonen große Mengen personenbezogener Daten über Grenzen hinweg. Widersprüchliche Datenschutzregeln in verschiedenen Ländern würden den internationalen Austausch stören. Einzelpersonen könnten auch nicht bereit sein, personenbezogene Daten ins Ausland zu übermitteln, wenn sie sich über das Schutzniveau in anderen Ländern unsicher sind. Daher wurden gemeinsame EU-Vorschriften eingeführt, um sicherzustellen, dass personenbezogene Daten überall in der EU einen hohen Schutzstandard erhalten. Menschen haben das Recht, sich zu beschweren und Rechtsmittel einzulegen, wenn ihre Daten innerhalb der EU missbraucht werden.
Die EU-Datenschutzrichtlinie sieht auch besondere Vorschriften für die Übermittlung von personenbezogenen Daten außerhalb der EU vor, um den bestmöglichen Schutz der Daten bei der Übermittlung ins Ausland zu gewährleisten.
Die ADDE und ihr gesetzlicher Vertreter in Brüssel, der Contrast-Anwaltskanzlei, nehmen dies für Sie auf und wir werden Sie in den kommenden Wochen und Monaten ausführlicher informieren.
Dominique Deschietere
Präsident ADDE
Mi. 24. April 2024
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Mi. 24. April 2024
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How you can access data-driven decision making
Mo. 29. April 2024
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Di. 30. April 2024
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Mi. 8. Mai 2024
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Fr. 10. Mai 2024
2:00 Uhr (CET) Vienna
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