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Online-Pensionskonto jederzeit verfügbar

Das Online-Pensionskonto verschafft niederösterreichischen Ärzten und Zahnärzten einen einfachen Überblick über die zu erwartende Pensionshöhe. © magdal3na - Fotolia
MR DDr. Hannes Gruber,  Präsident der Landeszahnärztekammer für Niederösterreich

MR DDr. Hannes Gruber, Präsident der Landeszahnärztekammer für Niederösterreich

Mi. 23 März 2016

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WIEN – Viele Wochen und Monate wurde im Wohlfahrtsfonds der NÖ Ärztekammer gerechnet, programmiert, Daten abgeglichen, Fehler behoben und erneut gerechnet, um zum Jahresbeginn ein Online-Pensionskonto für alle in Niederösterreich tätigen Ärzte sowie Zahnärzte vorstellen zu können. Damit ist für jedes aktive Wohlfahrtsfondsmitglied in Niederösterreich, das bis zum 31. Dezember 2014 Anspruch in der Grundrente und der Zusatzrente erworben hat, die voraussichtliche künftige Pension aus dem Wohlfahrtsfonds jederzeit und überall online abrufbar. Mit dieser Serviceleistung ist die NÖ Ärztekammer die erste und einzige Ärztekammer in Österreich, die dies ihren Mitgliedern bietet.

Einige von Ihnen werden dieses moderne Tool bereits von Ihrem ASVG-Pensionskonto kennen. Auch dort kann man seine zu erwartende Pension abfragen, allerdings ausschließlich unter der Annahme, dass man zum Errechnungszeitpunkt das Regelpensionsalter erreicht hätte. Doch wie hoch sind die Abschläge für einen Pensionsantritt vor dem Regelpensionsalter, oder anders herum, wie hoch steigt die Pensionshöhe an, wenn man länger arbeiten möchte? Fragen, auf die die PVA keine Antworten in ihrem Online-Pensionskonto gibt.

Wir haben uns die Latte höher gelegt und hatten den Anspruch, besser und informativer als die PVA zu sein. Mit Ihrem persönlichen Wohlfahrtsfonds-Pensionskonto ist es jederzeit möglich, Ihre aktuellen und künftigen Pensionsansprüche gestaffelt nach dem Zeitpunkt Ihres Pensionsantritts online abzurufen. Dabei wird selbstverständlich unterschieden, ob Sie Ihre aktuellen Beiträge zur Grundrente und Zusatzleistung unverändert in der bisherigen Höhe auf Ihr Konto einzahlen oder ob Sie ab sofort den Höchstbeitrag einbezahlen würden oder aber Ihre Pensionsbeiträge ab sofort ausgesetzt wären. Diese elektronische Auskunft dient einem Überblick und ist daher unverbindlich.

Interessant sind vor allem die zukünftigen Ansprüche, wenn die aktuellen Beiträge zur Grundrente und Zusatzrente unverändert weiterbezahlt werden. In Ihrem Pensionskonto ersehen Sie unter „NORM“ auf einen Blick, wie hoch die errechnete Bruttopension mit 60 bis 70 Jahren sein wird. Jeder Arzt sowie jeder Zahnarzt hat die Möglichkeit, bereits ab dem 60. Lebensjahr die Pensionsleistung – mit Abschlägen – zu erhalten, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind (Kündigung aller Kassenverträge, Kündigung aller Anstellungsverhältnisse). Unter dem Button „MAX“ ist leicht zu erkennen, wie hoch die maximale (fiktive) Pension sein könnte, würde ab sofort der Höchstbeitrag einbezahlt werden, wiederum gestaffelt für das Antrittsalter zwischen 60 und 70 Jahren. Käme es ab sofort zu einem (fiktiven) Stop der Beitragszahlungen, kann auf einer weiteren Seite abgelesen werden, mit welcher Pensionshöhe man in diesem Fall rechnen kann. Die Schalter „MAX“ und „STOP“ waren uns vor allem für die jungen Kollegen wichtig, die am Anfang ihrer Ausbildung stehen. In dieser Altersgruppe ist zu erwarten, dass das Einkommen in Zukunft höher sein wird als zu Beginn der Ausbildung. Daher werden auch die Beiträge höher sein und damit auch die Pensionsansprüche. Es handelt sich dabei um fiktive Schalter, da man ja weder freiwillig die Höchstbeiträge, noch plötzlich keine Beiträge mehr einzahlen kann. Der Vergleich von der Ist-Situation und der Kombination der Schalter bietet aber die Möglichkeit, ein Gefühl zu entwickeln, wie hoch die Pensionsleistungbannäherungsweise sein könnte, wenn man mit den Beiträgen irgendwo dazwischenliegt.

Um Ihr Pensionskonto so übersichtlich, benutzerfreundlich und vor allem nachvollziehbar wie möglich zu gestalten, können sämtliche einbezahlten Pensionsbeiträge aufgelistet nach Jahren eingesehen werden. Sollen nur die Beiträge eines bestimmten Zeitraumes angezeigt werden, finden Sie auch diese Möglichkeit in Ihrem Pensionskonto. Ihre künftige Wohlfahrtsfondspension ist damit transparent, verständlich und nachvollziehbar.
Aus Datenschutzgründen ist für das Abrufen Ihrer persönlichen Daten eine Handysignatur notwendig. Sollten Sie zum Beispiel für FinanzOnline oder für Ihre ELGA-Abmeldung bereits eine Handysignatur haben, können Sie diese jederzeit auch bei Ihrem Wohlfahrtsfonds-Pensionskonto anwenden. Dann können Sie ab sofort unter https://pensionshochrechner.arztnoe.at mit Ihren Zugangsdaten einsteigen und erhalten einen Überblick über Ihre Pensionsdaten. Verfügen Sie noch über keine Handysignatur, können Sie sich diese als Serviceleistung in jeder Abteilung der NÖ Ärztekammer einrichten lassen. Sie können sich auch telefonisch in der Ärztekammer unter Telefon +43 1 53751-7000 informieren. Dort finden Sie alle übrigen Registrierungsstellen für die Handysignatur.

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