Wien – Ende August hat das Bundesverwaltungsgericht die Ausschreibung der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) zum Ausbau der Telemedizin aus formalen Gründen für nichtig erklärt. Die ÖGK möchte den Ausbau der Telemedizin konsequent fortsetzen und wird nach sorgfältiger Analyse eine Neuausschreibung starten.
Telemedizinische Versorgung ist in vielen Ländern bereits ein erfolgreich etabliertes Konzept. Damit erhalten Patienten einen einfachen, sicheren und schnellen Zugang zu medizinischer Erstberatung per Videotelefonie. Besonders profitieren Personen mit leichten Beschwerden, bei denen eine erste ärztliche Einschätzung ohne unmittelbaren physischen Kontakt möglich und sinnvoll ist. Das entlastet nicht nur die Patienten, sondern spart zugleich wertvolle Zeit und Kosten im Gesundheitssystem.
Die Kritik des Gerichtes richtet sich in erster Linie gegen formale Kriterien der Ausschreibung. Beanstandet wurde, dass bestimmte inhaltliche und umfangsbezogene Rahmenbedingungen in der Vergabeunterlage präzisiert werden müssen. Die Möglichkeit, Telemedizin als modernen Baustein der Versorgung zu etablieren, wurde nicht infrage gestellt. Die ÖGK wird die Begründung der Nichtigkeit sorgfältig analysieren und bei der Neuausschreibung entsprechend berücksichtigen.
Die ÖGK ist die größte soziale Krankenversicherung Österreichs. Sie bietet ihren 7,6 Millionen Versicherten eine medizinisch hochwertige Versorgung und umfassenden Service vom Bodensee bis zum Neusiedler See.
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