WIEN - Dass in Supermärkten und öffentlichen Verkehrsmitteln eine Maskenpflicht herrsche, nicht aber im Gesundheitsbereich, sorgt bei der Österreichischen Ärztekammer für Unverständnis.
Ärztinnen und Ärzte sowie das Pflegepersonal sind besonders gefährdet. Sie stehen in der ersten Reihe und haben täglich mit kranken Patienten zu tun. Eine allgemeine Maskenpflicht schütze das vis-a-vis, im Gesundheitsbereich seien das die Patienten und Mitarbeiter. „Angehörige des Gesundheitswesens können als Multiplikatoren gelten und die könnten die Patienten anstecken“, sagt Thomas Szekeres, Präsident der Österreichischen Ärztekammer.
„Dass die Maskenpflicht neben den Supermärkten nun auch künftig in öffentlichen Verkehrsmitteln kommt, aber der Gesundheitsbereich weiterhin ausgespart wird, ist nicht nachvollziehbar“, sagt Harald Mayer, Vizepräsident und Bundeskurienobmann der angestellten Ärzte der Österreichischen Ärztekammer. Mayer fordert daher die Politik auf, auch in diesem Bereich eine klare gesetzliche Regelung zu treffen. „Nachdem es derzeit offenbar in der Verantwortung der Spitalsträger liegt, ob Patienten Schutzmasken tragen, ersuchen wir die Träger eine Maskenpflicht in den Spitälern einzuführen – immerhin handelt es sich hier um einen systemrelevanten Bereich und das Personal darf nicht erkranken“, betont Mayer.
„Die Maskenpflicht muss auch auf Ordinationen ausgeweitet werden“, fordert Johannes Steinhart, ÖÄK-Vizepräsident und Bundeskurienobmann der niedergelassenen Ärzte. „Es muss alles getan werden, um das Ansteckungsrisiko für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte zu minimieren“, betont Steinhart. Zugleich weist er darauf hin, dass zur Risikominimierung auch die Ausstattung mit hochwertiger Schutzausrüstung in ausreichender Menge durch die öffentliche Hand gehört – ebenso wie die unverzügliche Information über Corona-Testergebnisse durch die Behörden.
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