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WIEN – Der in den letzten Jahren konstante Überschuss der Krankenkassen sinkt zusehends, für 2015 wird bereits wieder ein 100-Mio.-Defizit befürchtet. Der Hauptverband zeigt sich daher bei Forderungen nach neuen Leistungshonoraren wie z.B. in der Kassen-Zahnversorgung sehr verschlossen.
Im letzten Jahr hatten die Krankenkassen einen Überschuss von 217 Millionen Euro, was jedoch bereits gegenüber 2011 einen Rückgang von 75 Millionen (damals noch 292 Mio. Euro) bedeutet. Eingeleitet worden war der Kassen-Sanierungskurs 2008/2009 nach dem Rekorddefizit von 339 Millionen Euro für alle Kassen, das bestimmt war durch die Riesenverluste der Gebietskrankenkassen von Minus 425 Millionen Euro. Aber bereits in diesem Jahr wird der Überschuss aller Kassen auf 50 Millionen Euro sinken, der der Gebietskrankenkassen auf 14 Millionen.
Für 2015 wird bereits wieder ein 100-Millionen-Defizit befürchtet. Allerdings soll die geplante Zusage der Kassenfinanzierung der sogenannten „Gratiszahnspange“ ab Mitte 2015 nicht gefährdet sein, da, so Informationen aus dem Hauptverband, dafür Rückstellungen vorgenommen worden seien.
Als Grund für die im letzten Jahr positive Gesamtentwicklung der Kassenfinanzen – in den roten Zahlen waren im vergangenen Jahr die Kärntner Gebietskrankenkasse und die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft – nennt der Hauptverband der Sozialversicherungen nicht die Kassen-Sparbeschlüsse, sondern aufgrund der positiven Beschäftigungsentwicklung im Jahr 2013 ein Mehr an Beitragseinnahmen von 3,6 Prozent.
Aufgrund des bereits für nächstes Jahr erwarteten neuerlichen Kassendefizites – Kassenfunktionäre sehen die Beitragseinnahmenprognose bereits für 2014 als zu optimistisch und erwarten rückläufige Quoten – will sich der Hauptverband bei Forderungen nach neuen Leistungshonoraren z.B. in der Kassen-Zahnversorgung – außer der im rot-schwarzen Koalitionskonsens beschlossenen „Kinder-Gratiszahnspange“, für die es noch keine Tarifeinigung gibt – völlig verschlossen zeigen. Auch der Versuch der Ärzte- und Zahnärzteschaft, nach deutschem Muster die Altersbegrenzung von 72 Jahren mit der heutigen Folge des automatischen Kassenentzugs aufzuheben, um einer Mangelversorgung mit Vertragsärzten entgegenzuwirken, wird aus Kostengründen rundweg verweigert. Die „Zwangs-Pension“ für fitte Zahnärzte bleibt also Faktum. Auch wehren sich die Kassen noch gegen „Teilungsmodelle“ auf zwei oder mehr Zahnärzte in der Kassenpraxis, um entsprechende Berufsmodelle für Frauen in der Vereinbarkeit von Praxis und Familie zu öffnen.
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