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Wien – Entgegen der von Vertretern der ÖGK in den Medien kolportierten Ankündigung, dass man sich trotz Amalgamverbot eine hochwertige Füllungstherapie auf Kassenkosten zum Ziel gesetzt hat, ist in den Verhandlungen zwischen Hauptverband und ÖZÄK keine Annäherung zu verzeichnen. Derzeit besteht kein Anlass zur Hoffnung auf eine baldige Einigung. Im Gegenteil! Die ÖGK lässt uns Zahnärzten über die Medien ausrichten, dass sie „auch ohne Amalgam die Versicherten vor überteuerten Kosten bei Zahnfüllungen schützen wird“.
Der Vorsitzende des Dachverbandes der Sozialversicherung und ÖGK Andreas Huss erklärte öffentlich, dass die ÖGK den niedergelassenen Zahnärzten mit Kassenvertrag für Amalgamersatz-Füllungen 10 Prozent mehr Honorar bezahlen wird und er alles andere für überzogen hält. Allerdings kann die wesentlich teurere und aufwendigere Leistung in der geforderten Form ohne adäquate Tariferhöhung von uns Zahnärzten nicht erbracht werden kann. Dieser Argumentation ist der Hauptverband schon vor Jahren durch Anerkennung des Tarifs für amalgamersetzende Füllungen bei Kindern, Schwangeren und stillenden Müttern gefolgt.
Kosten- und Aufwandssteigerung für niedergelassene Zahnärzte
Ab dem 1. Januar 2025 wird in den 61 Zahngesundheitszentren der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) Alkasit als Alternative zu Amalgam eingesetzt. Dieses Füllungsmaterial der Komposit-Klasse (unter dem Markennamen Cention Forte von Ivoclar) weist die für Komposite typische Techniksensitivität, hohen Verarbeitungsaufwand und erhebliche Materialkosten auf. Trotz dieser Einschränkungen fehlen Langzeitstudien zur klinischen Haltbarkeit, und der Hersteller hat das Material bisher nur für Füllungen der Klassen I und II zugelassen.
Im Unterschied zu den ÖGK-Ambulatorien müssen niedergelassene Zahnärzte ihre Praxen betriebswirtschaftlich führen. Finanzielle Verluste müssen eigenständig getragen werden, ohne staatliche Unterstützung. Gleichzeitig sind sie jedoch für die zahnmedizinische Versorgung von über 90 Prozent der österreichischen Bevölkerung verantwortlich. Angesichts wachsender Arbeitsbelastung und steigender Materialkosten ohne entsprechende Honoraranpassung sehen sich die Zahnärzte gezwungen, diesen Mehraufwand strikt abzulehnen.
Daher müssen ab dem 1. Januar 2025 die 7,4 Millionen ÖGK-Versicherten ihre Füllungen bei niedergelassenen Zahnärzten zunächst privat bezahlen und die Rechnung anschließend zur teilweisen Rückerstattung bei der ÖGK einreichen.
Quelle: Forum Zahnärzte Wien
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