WIEN – Die Österreichische Zahnärztekammer (ÖZÄK) begrüßt, dass es nunmehr nach langjährigen Vorbereitungen zur Einigung betreffend die Eckpunkte des Eltern-Kind-Passes gekommen ist. Höchst enttäuschend ist aus Sicht der Zahnärztinnen und Zahnärzte aber, dass zahnmedizinische Leistungen noch immer nicht im Eltern-Kind-Pass enthalten sind.
Die ÖZÄK teilt dazu vollständig die Meinung des Obmanns der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) Andreas Huss, der beklagt hat, dass „die Zahnvorsorge in diesem Programm neuerlich nicht enthalten ist, obwohl Österreich die internationalen Ziele beim Kariesstatus nicht erreicht hat.“
Der Präsident der ÖZÄK, OMR DDr. Hannes Gruber, meint dazu: „Es ist sehr erfreulich, dass es bei diesem Projekt endlich weitergeht, für mich ist es aber völlig unverständlich, dass zahnmedizinische Leistungen weiterhin nicht inkludiert sind, und das trotz gegenteiliger Zusicherungen zahlreicher Gesundheitsminister und -ministerinnen in der Vergangenheit. Damit sind sowohl die werdenden Mütter als auch die Kinder, die ihre Zahngesundheit ernstnehmen, weiterhin auf Privatleistungen angewiesen.“
Der Vizepräsident und Kassenreferent der ÖZÄK, DI OMR Dr. Karl Anton Rezac, weist auf die besondere Wichtigkeit von zahnmedizinischen Vorsorgeleistungen sowohl in der Schwangerschaft als auch in der frühen Kindheit hin. In dieser Phase übersehene Zahnprobleme können später zu gravierenden gesundheitlichen Problemen mit entsprechenden finanziellen Belastungen führen, die nachher mit einem erheblich höheren Aufwand bekämpft werden müssen.
Die Vizepräsidentin der ÖZÄK und Delegierte im Weltzahnärzteverband FDI, Dr. Bettina Schreder, bedauert die Nichtaufnahme von zahnärztlichen Leistungen gerade zu einem Zeitpunkt, in dem die Weltgesundheitsorganisation WHO eben erst die Mundgesundheit zum zentralen Bestandteil der menschlichen Gesundheit erklärt hat. „Österreich hinkt damit wieder einmal dem internationalen Standard in der Gesundheit weit hinterher“, so Schreder.
Die Österreichische Zahnärztekammer fordert den Gesundheitsminister daher dazu auf, umgehend zumindest eine zahnmedizinische Untersuchung in den Eltern-Kind-Pass aufzunehmen, um gravierende Folgeschäden möglichst zu minimieren.
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