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Bund muss zahlen

Der Verfassungsgerichtshof gab dem Land Tirol Recht. VfGH-Präsident Gerhart Holzinger und Vizepräsidentin Brigitte Bierlein. (Foto: VfGH/Achim Bieniek)
Anja Worm, DTI

Anja Worm, DTI

Fr. 4 März 2011

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WIEN/LEIPZIG – Der Verfassungsgerichtshof entschied, dass der Bund unzulässigerweise für das Lehrkrankenhaus Innsbruck die Summe für den klinischen Mehraufwand im Jahr 2007 gekürzt hatte.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) in Wien hat Anfang März in einem Streifall über den klinischen Mehraufwand (KMA) zwischen dem Land Tirol und dem Bund darüber entschieden und ersterem Recht gegeben. Gegenstand der Klage war, dass der Bund 2007 eigenmächtig den Betrag für den klinischen Mehraufwand des Landeskrankenhaus (LKH) Innsbruck – als Universitätsklinikum zugleich für die Forschung zuständig – gekürzt hatte. Das Land Tirol sprach von 13,7 Millionen Euro, die der Bund allein für das Jahr 2007 zu wenig überwiesen hätte. Dieser argumentierte, dass sich mit dem neuen Universitätsgesetz die Rahmenbedingungen zum 1. Jänner 2007 geändert hätten und die Zahlungsvereinbarung nichtig sei.

Der Verfassungsgerichtshof gab dem Land Tirol Recht. „Der Zahlungsanspruch gegenüber dem Bund besteht“, wie das Rechtsorgan in einer Meldung schreibt. Die Beurteilung des Bundes, dass durch das Universitätsgesetz die Zahlungsvereinbarungen nicht mehr gelten würden, sei „nicht richtig“. Die Kostenvereinbarung bestehe zumindest für 2007, den in der „Klage thematisierten Zeitraum“. In den kommenden Wochen sollen sich, wie der Verfassungsgerichtshof verlangt, das Land Tirol und der Bund Beweismittel vorlegen, um die Summe des klinischen Mehraufwands, der nicht beglichen wurde, zu vereinbaren. Sollte bei diesen Treffen keine Einigung erzielt werden, wird das höchste Rechtsorgan entscheiden.

Am Tag der Urteilsverkündung meldete sich Univ.-Prof. Dr. Herbert Lochs, Rektor der Medizinischen Universität (MedUni) Innsbruck, zu Wort, der das Urteil begrüßte. „Es ist positiv, dass eine erste Entscheidung vom Verfassungsgerichtshof getroffen worden ist, und es somit größere Rechtssicherheit“, so Lochs. Das Urteil sei auch wichtig für die Zusammenarbeit zwischen der MedUni und der Tilak, der Betreibergesellschaft des LKH Innsbruck. „Die weitere gute Zusammenarbeit zwischen Tilak und der Medizinischen Universität wird durch die Entscheidung des VfGH deutlich verbessert“, sagt der Rektor.
 

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