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„Freiberuflichkeit“ muss gelebt werden

„Freiberuflichkeit“ des Zahnarztes kann nur, aufbauend auf einer liberalen Berufsordnung, gelebt werden. (Foto: Monkey Business Images)
Jürgen Pischel

Jürgen Pischel

Di. 5 Juli 2011

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KREMS - Im Rahmen der Zahnärztekammer-Wahlen hat die Sicherung der „Freiberuflichkeit“ für die Zahnärzteschaft die oberste Priorität für jeden Funktionsbewerber als Präsident.

Eine „Freiberuflichkeit“, die sich am Gemeinwohl orientiert, so der Präsident der Österreichischen Zahnärztekammer (ÖZÄK), und die von der Zwangsmitgliedschafts-Körperschaft-Kammer „einerseits als Behörde“ und andererseits als „Interessensvertretung“ repräsentiert wird. Ein Widerspruch in sich? Auf den ersten Blick ja, muss aber nicht sein, wenn die Spitzenfunktionäre in ihrem Körperschafts-Handeln „Freiberuflichkeit“ leben. Ob sie das auch tun, wenn sie einmal die Macht der Gestaltung des  Berufsstandes in Händen haben, sei dahingestellt.

„Freiberuflichkeit“ des Zahnarztes kann nur, aufbauend auf einer liberalen Berufsordnung, gelebt werden, die nicht jede Gestaltung der Ordinationsorganisation fast strangulierend aus Funktionärs-Macht-Interessen heraus selbst in alles qua Aufsicht eingreifen zu können im Detail zu regeln sucht. Freiberuflichkeit fordert Selbstverantwortung, muss aber auch Freiräume zur Verantwortungsübernahme offen halten. Freiberuflichkeit ist in unserer von immer tieferen Bürokratismen bestimmten Gesellschaft ein Anspruch, der einer hohen Förderung aus dem Beruf selbst heraus bedarf, will sie als Wert gesichert werden. Freiberuflichkeit ist aber auch die Antwort auf die Herausforderungen aus den Entwicklungen in  der Zahnmedizin, z.B. hin zur immer tieferen Spezialisierung in der Versorgung der Patienten, der als zunehmender Selbstzahler in die Rolle des „Klienten“ wechselt.

Antworten im Sinne der hochgehaltenen Freiberuflichkeit müssen Wege hin zur Spezialisierung des Zahnarztes öffnen. Dies im Fachzahnarzt oder im postgradual universitär mit wissenschaftlicher Arbeit erfüllten Master of Science-Fachgebiet. Spezialisierung kann nicht allein im Wege der Selbsterkenntnis definiert werden. Spezialisierung, aber noch mehr der „Klient“-Patient bedingen neue Formen der Praxisorganisation in Kooperation. Mehrbehandler-Ordinationen in Fachbereichen, individuelle Öffnungszeiten, Anstellung von Zahnärzten/-innen, verstärkter Einsatz von Heilhilfskräften, z. B. in Delegation präventiver Leistungen unter Zahnarztaufsicht, breite Information der Öffentlichkeit über das Praxis-Leistungssprektrum und die Therapiebedingungen sind Stichworte, die einer Lösung harren. Andere tun dies, nicht nur in Ungarn, Tschechien oder der Slowakei, nein vor allem in Deutschland, und so gehen, ohne dass dies groß besonders in Österreich beworben werden muss, dorthin mehr  Patienten/-innen in deutsche Ordinationen als – viel beklagt – nach Ungarn. Nebenbei zu Fragen der Anstellung und neuen Praxis-Kooperationsformen bemerkt, sei gefragt, wie bitte soll bei zunehmendem Investitionsvolumen der Praxen die zunehmend hohe Quote von Frauen mit ihren besonderen Eckdaten der Lebensplanung (Familie) in den Beruf integriert werden.

Nur wenige Beispiele eines möglichen breiten Fächers zur Förderung der viel gepriesenen Freiberuflichkeit, die, wie gesagt, nur in Liberalität und Öffnung von Alternativen gesichert werden kann. Die dagegengestellte Angst, sicher auch durch Wirtschaftskammeraktivitäten geschürt, dass „Industrieketten“ den Freien Beruf Zahnarzt dominieren könnten, ist dann unbegründet, wenn Zahnärzte Selbstverantwortung leben können, nur Mut.

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